Lizenz- und Nutzungsbedingungen für das myPERI Kundenportal

Lizenz- und Nutzungsbedingungen für das myPERI Kundenportal

der

PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG

Daimlerstraße 24-28, 89264 Weißenhorn, Deutschland

 

Inhalt

Geltungsbereich

Teil A - Allgemeine Nutzungsbedingungen

1        Anwendungsbereich

2        Vertragsschluss

3        Leistungen von PERI

4        Geistiges Eigentum, Rechte und Know-how

5        Einsatz von Subunternehmern durch PERI

6        Pflichten des Nutzers

7        Kommunikation mit Nutzern

8        Verantwortlichkeit des Nutzers in Bezug auf externe Faktoren

9        Rechteeinräumung an Nutzerinhalten

10       Folgen bei Verstößen des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen

11       Support

12       Datenschutz

13       Vertraulichkeit

14       Sonstiges

Teil B - Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen

1        Anwendungsbereich

2        Nutzungsrechte des Nutzers

3        Qualitätsstandard und Mängelrechte des Nutzers

4        Haftungsbeschränkung

5        Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses und Kündigung

Teil C - Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen

1        Anwendungsbereich

2        Nutzungsrechte des Nutzers

3        Vergütung, Abrechnung und Zahlung

4        Besondere Pflichten von Unternehmenskunden

5        Mängelrechte des Nutzers

6        Haftungsbeschränkung

7        Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses und Kündigung

8        Freistellung

Teil D - Besondere Nutzungsbedingungen On Premise-Software

1        Anwendungsbereich

2        Nutzungsrechte des Nutzers

3        Vergütung, Abrechnung und Zahlung

4        Besondere Pflichten des Nutzers bei On Premise-Software

5        Mängelrechte des Nutzers

6        Haftungsbeschränkung

7        Laufzeit von Testphasen

8        Freistellung

Anlage 1 - Leistungsbeschreibung

1        Basic-Leistungen

2        Premium-Leistungen

3        On Premise-Softwareleistungen

Anlage 2 - Beschreibung der Anwendungen und des Portals

1        Anwendungen

2        Portal

Anlage 3 - Nutzungsrichtlinien für Administratoren und Eingeladene Nutzer

1        Was ist der Geltungsbereich dieser Richtlinie?

2        Welche Nutzungsrechte haben Sie?

3        Welche Rechte räumen Sie PERI an Ihren Nutzerinhalten ein?

4        Welche Pflichten haben Sie?

5        Welche Laufzeit hat Ihr Account?

6        Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten  verantwortlich?

 

Geltungsbereich

  1. Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen für PERI Anwendungen („Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der auf den Websites der PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG , Daimlerstraße 24-28, 89264 Weißenhorn, Deutschland („PERI“, „wir“ oder „uns“) bereitgestellten Software, Apps und Tools der PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG („Anwendungen“), insbesondere auf www.peri.com, einschließlich aller Sprachversionen und nationalen Websites der PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG  und einschließlich des Zugriffs auf die Anwendungen und des Zugangs zum myPERI Portal unter https://portal.peri.com/ („Portal“). Sie gelten auch für die Nutzung von Anwendungen, die die PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG  zum Download in Download-Stores wie Apple AppStore oder Google PlayStore bereitstellt für Sie als Nutzer („Nutzer“ oder „Sie“). PERI und der Nutzer werden in diesen Nutzungsbedingungen jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Diese Nutzungsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn der Nutzer die Anwendungen und/oder das Portal über eine Weiterleitung von einer fremden Website oder per Hyperlink aus einer externen Quelle aufruft. Diese Nutzungsbedingungen gelten jedoch nur, soweit wir mit dem Nutzer keine abweichenden Regelungen, etwa in einem von uns bestätigten Bestellformular, getroffen haben.
  2. Drittanbieter von Applikationen. Ferner ermöglicht PERI dem Nutzer unter bestimmten Umständen über die PERI-Websites und/oder unter Nutzung des Portals auf Applikationen von Drittanbietern zuzugreifen. PERI ist für die Bereitstellung der Applikationen von Drittanbietern nicht Vertragspartner des Nutzers. PERI vermittelt dem Nutzer lediglich die Möglichkeit, mit dem Drittanbieter ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der Applikation des Drittanbieters einzugehen. Ein Anspruch des Nutzers auf die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen mit Drittanbietern besteht nicht. PERI ist nicht ermächtigt, Willenserklärungen, die gegenüber dem Drittanbieter abzugeben sind, entgegenzunehmen. PERI empfiehlt dem Nutzer, die Vertragsbedingungen des Drittanbieters sorgfältig zu lesen und aufzubewahren. Für die Nutzung der Applikation des Drittanbieters gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Daher haben Nutzer Ansprüche auf die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Applikationen des Drittanbieters ausschließlich gegen den Drittanbieter. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten nicht für die Nutzung der Applikationen von Drittanbietern.
  3. Drittanbieter von Download-Stores. Sofern der Nutzer die Anwendungen über den Store eines Dritten, wie z. B. Apple AppStore oder Google PlayStore herunterlädt, verlangt dieser Store von dem Nutzer möglicherweise zusätzlich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Stores zu akzeptieren. PERI ist nicht ermächtigt, Willenserklärungen, die gegenüber dem Store abzugeben sind, entgegenzunehmen. PERI empfiehlt dem Nutzer, die Vertragsbedingungen des Stores sorgfältig zu lesen und aufzubewahren. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten nicht für den Downloadvorgang aus dem Store eines Dritten.
  4. Vorrang dieser Nutzungsbedingungen. Für sämtliche Anwendungen und das Portal sowie für alle Ergänzungen und Änderungen der Anwendungen und/oder des Portals gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen, soweit PERI mit dem Nutzer keine abweichenden Regelungen getroffen hat. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden selbst bei Kenntnis durch PERI nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Soweit der Nutzer unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen der Geltung dieser Nutzungsbedingungen widerspricht, wird der Geltung seiner eigenen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.
  5. Keine Garantien. Darstellungen in diesen Nutzungsbedingungen, technischen Informationen, Nutzerhinweisen, Produkt- und Projektbeschreibungen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von PERI.
  6. Struktur. Bestimmte Anwendungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind für den Endnutzer kostenfrei oder beinhalten eine kostenfreie Testphase, bevor die Anwendung kostenpflichtig wird. Unsere kostenpflichtigen Anwendungen stellen wir nur gegen Entgelt zur Nutzung bereit. PERI stellt die Anwendungen und das Portal für den cloud-basierten Betrieb als sogenannte Software-as-a-Service bereit, sofern nicht in Anlage 2 ausdrücklich anderweitig (z. B. Bereitstellung per Download zum lokalen Betrieb auf dem Endgerät des Nutzers als On Premise-Software) beschrieben. Unsere Nutzungsbedingungen haben daher die folgende Struktur:
  • Die Regelungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer, die die Anwendungen und/oder das Portal nutzen.
  • Für Nutzer, die die Anwendungen und/oder das Portal ausschließlich kostenfrei nutzen, gelten zusätzlich zu Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen die Bestimmungen in Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen
  • Für Nutzer, die die Anwendungen und/oder das Portal in nicht lediglich kostenfreier Weise nutzen, gelten zusätzlich zu Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen die Bestimmungen in Teil C – Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen.
  • Für Nutzer, die On Premise-Software nutzen – unerheblich ob entgeltlich oder kostenfrei – gelten zusätzlich zu Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen die Bestimmungen in Teil D – Besondere Nutzungsbedingungen On Premise-Software.
  • Nutzungsbedingungen“ sind sämtliche Bestimmungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen sowie, falls anwendbar, Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen Teil C – Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen bzw. Teil D – Besondere Nutzungsbedingungen On Premise-Software.
  • Referenzen auf Bestimmungen dieser Nutzungsbedingen beziehen sich auf die jeweilige Ziffer des Teils A, B, C oder D der Nutzungsbedingungen, in dem die Referenz enthalten ist, sofern nicht ausdrücklich abweichend bezeichnet.

 

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Lizenzen

[1] Umfasst alle Anwendungen und das Portal, die nicht lediglich kostenfrei sind. Dies sind insbesondere auch kostenfreie Testphasen, sofern der Vollzugriff der betreffenden Anwendung/des Portals kostenpflichtig ist, und Anwendungen, die kostenpflichtige InApp-Funktionen enthalten, auch wenn diese Anwendungen im Übrigen kostenfrei sind.

[2] „Eingeladener Nutzer“ gemäß Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen, Ziffer 4.1.2.

[3] Umfasst alle Anwendungen und das Portal, die nicht lediglich kostenfrei sind. Dies sind insbesondere auch kostenfreie Testphasen, sofern der Vollzugriff der betreffenden Anwendung/des Portals kostenpflichtig ist, und Anwendungen, die kostenpflichtige InApp-Funktionen enthalten, auch wenn diese Anwendungen im Übrigen kostenfrei sind.

[4] „Eingeladener Nutzer“ gemäß Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen, Ziffer 4.1.2.

[5] Gemäß Anlage 2.

 

Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen

1        Anwendungsbereich

Die Regelungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer, die die Anwendungen, On Premise-Software und/oder das Portal nutzen.

2        Vertragsschluss

2.1       Durch das Abschließen des Bestellvorgangs über die Basic-Leistungen durch Ausfüllen und Absenden der Bestellung und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie Freischalten des Accounts bzw. der Zugangsdaten durch PERI schließt PERI mit dem Nutzer einen Vertrag über die unentgeltliche Nutzung der vom Nutzer bestellten Basic-Leistungen („Basic-Nutzungsverhältnis“). Durch das Abschließen des Bestellvorgangs über die Premium-Leistungen durch Ausfüllen und Absenden der Bestellung und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie Freischalten des Accounts bzw. der Zugangsdaten durch PERI schließt PERI mit dem Nutzer einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung der vom Nutzer bestellten Premium-Leistungen („Premium-Nutzungsverhältnis“). Durch das Abschließen des Bestellvorgangs über die On Premise-Software durch Ausfüllen und Absenden der Bestellung und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie Freischalten des Accounts bzw. der Zugangsdaten durch PERI schließt PERI mit dem Nutzer einen Vertrag über die – gemäß Vereinbarung im Rahmen der Bestellung – entgeltliche bzw. unentgeltliche Nutzung der vom Nutzer bestellten On Premise-Software („On Premise-Vertrag“).

2.2       Sofern der Bestellvorgang per E-Mail oder schriftlich erfolgt, stellt das vom Nutzer ausgefüllte und unterzeichnete Bestellformular ein verbindliches Angebot des Nutzers über die im Bestellformular spezifizierten Leistungen zu diesen Nutzungsbedingungen dar; der Vertrag über das Basic-Nutzungsverhältnis bzw. das Premium-Nutzungsverhältnis kommt in diesem Fall mit der Übersendung des Nutzernamens und der Zugangsdaten durch PERI an die in dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers zustande.

2.3       Das Basic- bzw. Premium Nutzungsverhältnis bzw. der On Premise-Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

2.4       Die Leistungen richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2.5       Ist der Nutzer eine juristische Person, versichern die handelnden Personen, dass sie über eine ausreichende Vollmacht zur Vertretung der jeweiligen juristischen Person verfügen.

3        Leistungen von PERI

PERI erbringt im Rahmen des Basic-Nutzungsverhältnisses die in Anlage 1 und Anlage 2 näher beschriebenen jeweils vereinbarten Basic-Leistungen („Basic-Leistungen“), im Rahmen des Premium-Nutzungsverhältnisses die in Anlage 1 und Anlage 2 näher beschriebenen jeweils vereinbarten Premium-Leistungen („Premium-Leistungen“) und im Rahmen des On Premise-Vertrages die in Anla-ge 2 näher beschriebenen On Premise-Softwareleistungen („On Premise-Softwareleistungen“). Die Basic-Leistungen, die Premium-Leistungen und die On Premise-Softwareleistungen werden gemeinsam als „Leistungen“ bezeichnet. Zukünftige Versionen der Leistun-gen können weitere Funktionalitäten beinhalten.

4        Geistiges Eigentum, Rechte und Know-how

Vorbehaltlich der nach diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte behält sich PERI alle Rechte und Rechtsansprüche an den Leistungen, den Anwendungen und dem Portal sowie dem damit verbundenen geistigen Eigentum und Know-how vor. Der Nutzer erkennt an, dass er keine weiteren Rechte als die ausdrücklich nach diesen Nutzungsbedingungen gewährten Rechte besitzt oder erwirbt.

5        Einsatz von Subunternehmern durch PERI

PERI ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

6        Pflichten des Nutzers

6.1       Der Nutzer sichert zu, dass die Nutzerinhalte kein geistiges Eigentum Dritter wie etwa Urheber-, Marken-, Namensrechte oder anderweitig geschützte Rechte, verletzen.

6.2       Der Nutzer ist nicht berechtigt, schädliche Inhalte wie Viren, Trojaner und Malware in die Anwendungen und/oder das Portal einzugeben oder zu laden.

6.3       Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen, in Programme von PERI einzugreifen oder eingreifen zu lassen, in Datennetze von PERI unbefugt einzudringen oder eindringen zu lassen, die Anwendungen und/oder das Portal rechtsmissbräuchlich zu nutzen, Schwachstellen der Anwendungen und/oder des Portals, eines PERI-Systems oder -Netzwerks zu untersuchen, auszunutzen oder auszutesten oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen von PERI zu verletzen. PERI kann die Nutzung der Anwendungen und/oder des Portals und der Leistungen durch den Nutzer überwachen oder überprüfen, um zu kontrollieren, ob der Nutzer die Anwendungen, das Portal und die Leistungen vertragsgemäß nutzt.

6.4       Sofern PERI den Nutzer für die Nutzung der Leistungen zur Einrichtung eines Nutzerkontos auffordert, ist der Nutzer verpflichtet, sich wie von PERI angewiesen ein solches Nutzerkonto einzurichten.

6.5       Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt, die Zugangsdaten, die der Nutzer verwendet, an Dritte weiterzugeben und / oder Dritten die Nutzung seiner persönlichen Zugangsdaten zu ermöglichen.

6.6       Der Nutzer wird seine Nutzerinhalte sowie die vertragsgemäß erstellten Inhalte und Arbeitsergebnisse nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in zulässiger Weise regelmäßig und gefahrenentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

7        Kommunikation mit Nutzern

7.1       Im Rahmen der Anwendungen und des Portals und der Erbringung der Leistungen durch PERI kann es für PERI von Zeit zu Zeit erforderlich sein, mit dem Nutzer zu kommunizieren (z. B. E-Mails zu senden). Der Nutzer stimmt dieser Kommunikation zu.

7.2       Diese Ziffer 7 begründet keine Verpflichtung von PERI, im Rahmen der Anwendungen und/oder des Portals bestimmte Kommunikationstools bereitzustellen.

8        Verantwortlichkeit des Nutzers in Bezug auf externe Faktoren

8.1       Der Nutzer ist für jede Nichterreichbarkeit oder mangelnde Nutzbarkeit, sowie für jede sonstige Störung der Anwendungen, des Portals und/oder der Leistungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware beruhen, die der Nutzer für die Nutzung der Anwendungen, des Portals und/oder der Leistungen verwendet, sowie für Störungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des vom Nutzer verwendeten Internetzugangs allein verantwortlich.

8.2       Darüber hinaus ist der Nutzer für Services Dritter verantwortlich, derer sich der Nutzer zur Nutzung der Anwendungen, des Portals und/oder der Leistungen bedient, insbesondere was Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege oder Telekommunikationsdienste angeht, sowie durch solche Leistungen Dritter verursachte Störungen.

9        Rechteeinräumung an Nutzerinhalten

9.1       Der Nutzer räumt PERI für die Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses, sofern anwendbar, bzw. des Premium-Nutzungsverhältnisses, sofern anwendbar, das einfache, unentgeltliche und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an seinen Nutzerinhalten ein, das für die Leistungserbringung durch PERI gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Dies beinhaltet u. a. das Recht, solche Nutzerinhalte zu speichern, zu bearbeiten und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren. PERI nimmt diese Rechteeinräumung hiermit an.

9.2       Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, PERI diese Rechte einzuräumen.

10      Folgen bei Verstößen des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen

PERI behält sich ausdrücklich das Recht vor, Nutzerinhalte ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zurückzuweisen, zu sperren oder ggf. zu löschen, insbesondere PERI zur Kenntnis gekommene Nutzerinhalte von Nutzern, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, sowie das jeweilige Basic-Nutzungsverhältnis, sofern einschlägig, fristlos zu kündigen.

11      Support

Der Nutzer kann Fragen zu Leistungen und Anwendungen sowie zu dem Portal und deren Nutzung an apps-tools.service@peri.de richten.

12      Datenschutz

12.1     Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten finden Nutzer in der Datenschutzerklärung für Nutzer www.myperi.de/Datenschutz.

12.2     Abweichend von der vorstehenden Ziffer 12.2 dieses Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen gilt für so-genannte Unternehmenskunden (wie in Ziffer 1.2 des Teil C – Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen definiert): Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Eingeladener Nutzer ist ausschließlich der Unternehmenskunde zuständig und verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Information der Eingeladenen Nutzer gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO.

13      Vertraulichkeit

13.1     Den Parteien ist bekannt, dass sie während der Laufzeit der Premium-Leistungen zu bestimmten vertraulichen Informationen der anderen Partei haben. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die (i) eine Partei der anderen bekannt gegeben hat, (ii) nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, (iii) sich auf die Tätigkeit einer Partei beziehen und (iv) entweder als vertraulich bezeichnet wurden oder aufgrund der Umstände, unter denen die Bekanntgabe erfolgt, angemessener Weise als vertraulich behandelt werden sollten.

13.2     Jede Partei verpflichtet sich, (i) die von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen nur soweit in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumt zu nutzen, (ii) die von der anderen Partei erlangten Vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln vor Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen, (iii) den Zugang zu den von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter und/oder etwaigen Berater zu beschränken, die von diesen Informationen Kenntnis haben müssen und die schriftlich zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen verpflichtet worden sind, und (iv) alle von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen, die bei Kündigung oder Auslaufen des Premium-Nutzungsverhältnisses in ihrem Besitz sind, herauszugeben oder zu vernichten. Die vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen gelten für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Premium-Nutzungsverhältnisses fort.

13.3     Die Bestimmungen der Ziffern 13.1 und 13.2 dieses Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung frei zugänglich bzw. allgemein bekannt sind, (ii) ohne Verschulden des Empfängers frei zugänglich bzw. allgemein bekannt werden, (iii) dem Empfänger rechtmäßig von Personen übermittelt wurden, die in dieser Hinsicht nicht an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden waren, (iv) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz des Empfängers befinden, ohne dass daran Geheimhaltungsverpflichtungen geknüpft sind, (v) vom Empfänger eigenständig entwickelt wurden, oder (vi) von der offen legenden Partei ohne Einschränkung zur Freigabe oder Weitergabe zugelassen sind. Unbeschadet des Vorstehenden darf jede Partei Vertrauliche Informationen in dem erforderlichen Umfang weitergeben, (i) um eine gerichtliche oder behördliche Anordnung zu befolgen oder anderweitig die Anforderungen zwingender gesetzlicher Vorschriften zu erfüllen, oder (ii) um die Rechte einer Partei nach diesem Vertrag durch ein Gericht feststellen zu lassen; dies schließt hierfür erforderliche Anträge ein.

14      Sonstiges

14.1     Geringfügige Änderungen der Nutzungsbedingungen. PERI hat das Recht, unwesentliche Bestimmungen der Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern solche Änderungen nicht zu einer Umgestaltung des Nutzungsverhältnisses im Ganzen führen. PERI wird dem Nutzer die Änderungen/Ergänzungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (schriftlich bzw. elektronisch) bekanntgeben. Ist der Nutzer mit den jeweiligen Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, kann er den Änderungen/Ergänzungen mit einer Frist von mindestens einer (1) Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf mindestens der Textform. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bestimmungen innerhalb der o. a. Frist nicht, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen als angenommen. PERI wird den Nutzer mit der Mitteilung von beabsichtigten Änderungen und/oder Ergänzungen auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der vorgenannten Frist hinweisen.

14.2     Verzichtserklärung. Verzichtserklärungen im Hinblick auf das Basic-Nutzungsverhältnis, das Premium-Nutzungsverhältnis und diese Nutzungsbedingungen sind nur wirksam und verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und ordnungsgemäß von der verzichtenden Partei des Nutzungsverhältnisses unterzeichnet sind. Jede Verzichtserklärung stellt nur einen Verzicht im Hinblick auf die spezifische darin geregelte Angelegenheit dar und berührt in keiner Weise die Rechte der verzichtenden Partei des Nutzungsverhältnisses in anderer Hinsicht oder zu anderen Zeitpunkten. Eine Verzögerung oder Unterlassung durch eine Partei des Nutzungsverhältnisses bei Ausübung eines Rechtes gemäß diesen Nutzungsbedingungen gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

14.3     Abtretung. Der Nutzer ist ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PERI nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Nutzungsverhältnis abzutreten oder seine Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis zu delegieren; bei Fehlen einer solchen Zustimmung ist jede versuchte Abtretung oder Delegierung nichtig und unwirksam. PERI darf alle ihre Rechte aus dem Nutzungsverhältnis an Dritte veräußern und abtreten. Der Nutzer ermächtigt PERI mit Abschluss dieser Nutzungsbedingungen dazu, die zur Veräußerung und Abtretung solcher Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen Dritten gegenüber offenzulegen.

14.4     Kein Vertrag zugunsten Dritter. Die Parteien des Nutzungsverhältnisses erkennen an, dass, soweit nicht ausdrücklich anderweitig in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehen, die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ausschließlich zugunsten der Parteien des Nutzungsverhältnisses bestehen. Diese Nutzungsbedingungen beinhalten weder ausdrücklich noch konkludent das Recht eines Dritten, ob natürliche oder juristische Personen, Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

14.5     Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.6     Gerichtsstand. Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Nutzungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, gleich welcher Art, der Hauptsitz der PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG , Rudolph-Diesel-Straße 19, 89264 Weißenhorn, Deutschland. PERI ist berechtigt, auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Nutzers Klage zu erheben.

14.7     Weitergeltungsklausel. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. PERI und der Nutzer verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen

1        Anwendungsbereich

Die Bestimmungen in Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen Basic-Leistungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen für alle Nutzer, welche die Anwendungen  unentgeltlich nutzen. Dies umfasst die Nutzung von Anwendungen, die PERI dem Nutzer gemäß den Angaben auf der jeweiligen PERI-Website, auf welcher PERI die Anwendung bereitstellt, unentgeltlich zur Verfügung stellt, einschließlich etwaiger vereinbarter kostenfreier Testphasen für unentgeltliche Anwendungen.

2        Nutzungsrechte des Nutzers

2.1       PERI räumt dem Nutzer für die Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses das weltweite, unentgeltliche, einfache, nicht-unterlizenzierbare Recht ein, die bestellten Basic-Leistungen und die darin zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen zu den in Anlage 2 beschriebenen, eigenen Zwecken zu nutzen.

2.2       Für vertragsgemäße Dateiexporte gemäß Ziffer 2.3 gilt dieses Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt.

2.3       Der Nutzer hat ferner das Recht, sofern dem Nutzer in der Anwendung bzw. im Portal Schnittstellen hierfür bereitgestellt werden, Inhalte und/oder Arbeitsergebnisse unter ausschließlicher Verwendung dieser Schnittstellen zu exportieren. Es ist dem Nutzer jedoch insbesondere nicht gestattet, die Anwendungen, das Portal oder Inhalte darin ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, an Dritte weiter zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder zu übersetzen, zurück zu entwickeln oder andere Umarbeitungen daran vorzunehmen. Eine weitergehende Nutzung der Anwendungen, des Portals und der darauf zur Verfügung gestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet.

2.4       Soweit PERI es dem Nutzer ermöglicht, auf Daten der Anwendungen, des Portals oder auf die durch ihn als Nutzer in das Portal oder die Anwendungen eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte („Nutzerinhalte“) zuzugreifen, bleibt PERI berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Nutzerinhalte, Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

2.5       Soweit PERI während der Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses neue Versionen, Updates oder Upgrades oder beauftragte Weiterentwicklungen der Anwendungen und/oder des Portals im Rahmen der Basic-Leistungen bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.

3        Qualitätsstandard und Mängelrechte des Nutzers

3.1       PERI erbringt die Basic-Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie in Einklang mit branchenüblichen Standards und ist bemüht, die Basic-Leistungen rund um die Uhr für den Nutzer zur Verfügung zu stellen. PERI gewährleistet jedoch nicht, dass die Basic-Leistungen frei von jeglichen Fehlern sind und/oder ohne jegliche Unterbrechungen arbeiten. Insbesondere kann bei Basic-Leistungen, die als Software-as-a-Service bereitgestellt werden, wie bei allen Leistungen, die über das Internet erbracht werden, eine jederzeitige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden.

3.2       Darüber hinaus kann insbesondere, soweit die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet ist, der Zugang zu den Basic-Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise beschränkt werden. PERI behält sich insbesondere das Recht vor, die Basic-Leistungen für Wartungs- und Organisationszwecke vorübergehend abzuschalten, wobei PERI derartige Wartungsarbeiten mit einer angemessenen Frist vorher in den Anwendungen bzw. dem Portal oder durch individuelle Benachrichtigungen (z. B. Push-Nachrichten) ankündigen wird. Diese Ankündigungsfrist ist nicht einzuhalten, wenn Wartungsarbeiten aus dringenden Gründen oder im Rahmen von Updates und Patches, Modifikationen oder anderer im Rahmen der Basic-Leistungen eingesetzter Software kurzfristig nötig sind, wodurch es zu kurzzeitigen Unterbrechungen im Betrieb der Basic-Leistungen kommen kann.

3.3       Die im Rahmen der Basic-Leistungen bereitgestellten Daten und Berechnungen werden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage vorhandener Quellen erarbeitet. Als Sorgfältigkeitsmaßstab hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit für selbst vom Nutzer im Rahmen der Premium-Leistungen ermittelte und erstellte Informatio­nen und Daten wird nur die übliche Sorgfaltspflicht vereinbart.

3.4       Die Regelungen in dieser Ziffer 3 schränken Rechte des Nutzers wegen etwaiger arglistig verschwiegener Mängel nicht ein.

4        Haftungsbeschränkung

4.1       Die Haftung von PERI und ihrer Erfüllungsgehilfen für Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies beinhaltet, dass die Haftung von PERI und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen grober Fahrlässigkeit ausdrücklich abbedungen wird.

4.2       Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit PERI eine Garantie übernommen hat.

4.3       Ziffern 4.1 und 4.2 gelten entsprechend für die Haftung von PERI und ihrer Erfüllungsgehilfen für vergebliche Aufwendungen.

4.4       Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

5        Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses und Kündigung

5.1       Vertragslaufzeit. Das Basic-Nutzungsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet zu dem Datum, an dem alle Basic-Leistungen und etwaige Testphasen abgelaufen sind oder gekündigt wurden („Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses“). Nach Beendigung des Basic-Nutzungsverhältnisses wird der Account deaktiviert. Die Nutzerinhalte und vom Nutzer erstellten Materiallisten und sonstigen durch vertragsgemäße Nutzung der Basic-Leistungen vom Nutzer erstellten Arbeitsergebnisse speichert PERI bis zur Beendigung des Basic-Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor Beendigung des Basic-Nutzungsverhältnisses sich in dem gemäß diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang Sicherheitskopien dieser Nutzerinhalte und/oder sonstigen Arbeitsergebnisse zu erstellen.

5.2       Laufzeit der Basic-Leistungen. Die Basic-Leistungen haben eine unbegrenzte Laufzeit, beginnend mit der Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses, sofern nicht im Bestellprozess abweichend vereinbart („Laufzeit der Basic-Leistungen“). Die Laufzeit der Basic-Leistungen ist für PERI und den Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar, sofern nicht im Bestellprozess abweichend vereinbart. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sofern PERI dem Nutzer in seinem Account eine Account-Löschen-Funktion bereitstellt, kann der Nutzer statt durch Erklärung in Textform auch durch Betätigen dieser Account-Löschen-Funktion kündigen.

5.3       Laufzeit von Testphasen. Die kostenfreie Testphase einer oder mehrerer Basic-Leistungen hat eine Laufzeit von zwei Wochen, beginnend mit der Laufzeit des Basic-Nutzungsverhältnisses, sofern nicht im Bestellprozess abweichend vereinbart („Testlaufzeit“). Die Testlaufzeit ist für PERI und für den Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündbar. Nach Beendigung der vereinbarten Testphase wird der dem Nutzer zugeordnete Zugang zu der Anwendung und/oder dem Portal deaktiviert und etwaige individuelle Einstellungen werden gelöscht. Schließt der Nutzer nach Beendigung der Testphase ein Nutzungsverhältnis über den Vollzugriff auf die Basic-Leistungen ab, deren Laufzeit sich ohne Unterbrechung an die Testlaufzeit anschließt, kann der Nutzer etwaige im Rahmen der Testphase vorgenommene Einstellungen und Arbeitsergebnisse während der Laufzeit des nachfolgenden Basic-Nutzungsverhältnisses weiterhin nutzen.

5.4       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch PERI und durch den Nutzer bleibt unberührt.

 

Teil C – Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen

1        Anwendungsbereich

1.1       Allgemein. Die Regelungen in Teil C – Besondere Nutzungsbedingungen Premium-Leistungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen für alle Nutzer, die die Anwendungen und/oder das Portal nicht lediglich unentgeltlich nutzen. Dies umfasst die Nutzung von Anwendungen und des Portals, soweit PERI diese dem Nutzer gemäß den Angaben auf der jeweiligen PERI-Website, auf welcher PERI die Anwendung bereitstellt nicht ausschließlich kostenfrei zur Verfügung stellt, einschließlich etwaiger vereinbarter kostenfreier Testphasen.

1.2       Unternehmenskunden. PERI stellt die Premium-Leistungen nur gegen Entgelt an Unternehmenskunden zur Nutzung bereit (hinsichtlich Bestimmungen, die speziell auf diese Nutzer anwendbar sind, auch „Unternehmenskunde“ genannt), wie unter Ziffer 4 näher beschrieben.

2        Nutzungsrechte des Nutzers

2.1       PERI räumt dem Nutzer für die Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses das weltweite, entgeltliche, einfache, an Eingeladene Nutzer im Umfang der jeweils bestellten Paketgröße unterlizenzierbare Recht ein, die bestellten Premium-Leistungen und die darin zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen zu den in Anlage 2 beschriebenen, eigenen Zwecken zu nutzen.

2.2       Im Fall einer vereinbarten kostenfreien Testphase räumt PERI dem Nutzer, abweichend von Ziffer 2.1, für die vereinbarte Laufzeit der Testphase das weltweite, unentgeltliche, einfache, an Eingeladene Nutzer im Umfang der jeweils bestellten Paketgröße unterlizenzierbare Recht ein, die bestellten Premium-Leistungen und die darin zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen zu den in Anlage 2 beschriebenen, eigenen Zwecken nutzen, damit der Nutzer ermitteln kann, ob er eine Vereinbarung über den Vollzugriff auf die Anwendungen und/oder das Portal abschließen möchte.

2.3       Für vertragsgemäße Dateiexporte gemäß Ziffer 2.3 gilt dieses Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt.

2.4       Dies beinhaltet ferner das Recht, sofern dem Nutzer in der Anwendung bzw. im Portal Schnittstellen hierfür bereitgestellt werden, Inhalte und/oder Arbeitsergebnisse unter ausschließlicher Verwendung dieser Schnittstellen zu exportieren. Es ist dem Nutzer jedoch insbesondere nicht gestattet, die Anwendungen, das Portal oder Inhalte darin ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, an Dritte weiter zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder zu übersetzen, zurück zu entwickeln oder andere Umarbeitungen daran vorzunehmen. Eine weitergehende Nutzung der Anwendungen, des Portals und der darauf zur Verfügung gestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet.

2.5       Soweit PERI es dem Nutzer ermöglicht, auf Daten der Anwendungen, des Portals oder auf die durch ihn als Nutzer in die Anwendungen oder das Portal eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte („Nutzerinhalte“) zuzugreifen, bleibt PERI berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Nutzerinhalte, Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

2.6       Soweit PERI während der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses neue Versionen, Updates oder Upgrades oder beauftragte Weiterentwicklungen der Anwendungen und/oder des Portals im Rahmen der Basic-Leistungen bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.

3        Vergütung, Abrechnung und Zahlung

3.1       Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Bestellung für die Premium-Leistungen vereinbarten Entgelte in Euro oder der abweichenden in der Bestellung aufgeführten Währung jährlich im Voraus gemäß Ziffer 3.4 zu bezahlen.

3.2       Die Nutzung der Anwendung und/oder des Portals ist während einer vereinbarten Testlaufzeit für den Nutzer – zur Klarstellung: einschließlich Unternehmenskunden – im Verhältnis zu PERI kostenfrei.

3.3       Sofern nicht in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt: PERI rechnet die gemäß vom Nutzer gemäß Ziffer 3.1 in Verbindung mit der jeweiligen Bestellung geschuldeten Entgelte während der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses jährlich ab. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für das Folgejahr zum Ende eines Kalenderjahres; bei unterjährigem Beginn der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses erfolgt die Abrechnung für das laufende Kalenderjahr erstmals mit Rechnungsdatum des ersten Tags der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer akzeptiert eine elektronische Rechnung. Service-Gutschriften werden von der Rechnung, wie in Anlage 1 vereinbart, abgezogen.

3.4       Sofern nicht in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt: Jeder Rechnungsbetrag ist 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig.

3.5       Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich jeder sonstigen anwendbaren Steuer, für deren Zahlung allein der Nutzer verantwortlich ist.

3.6       Der Nutzer gerät in Zahlungsverzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung bezahlt. Die Verzugszinsen betragen 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr ab Fälligkeit.

3.7       Wenn der Nutzer eine Rechnung oder einen anderen gemäß dem Nutzungsverhältnis fälligen Betrag beanstandet, wird er dies PERI innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung unter genauer Angabe der Gründe für die Beanstandung mindestens in Textform mitteilen („Beanstandete Rechnung“). Bis auf die Beanstandete Rechnung gelten alle Rechnungen und fälligen Beträge als anerkannt und sind ohne Abzug zahlbar. PERI wird die Rechte nach Ziffer 3.6 hinsichtlich von Entgelten, die Gegenstand einer begründeten Beanstandung des Nutzers sind, nicht geltend machen.

4        Besondere Pflichten von Unternehmenskunden

4.1       PERI ist berechtigt, den Unternehmenskunden im Rahmen des Bestellprozesses aufzufordern, einen Administrator zu benennen, der den Zugriff des Unternehmenskunden auf die Premium-Leistungen verwaltet. Sofern im Rahmen des Bestellprozesses ein Administrator benannt wurde, gilt:

4.1.1          Wechselt die Zuständigkeit des Administrators beim Unternehmenskunden, ist der Unternehmenskunde verpflichtet, PERI hierüber unverzüglich und mindestens in Textform zu informieren. PERI vergibt für den neuen Administrator einen neuen personifizierten Administratorzugang mit neuen Administratorrechten und löscht oder anonymisiert den nicht mehr aktiven personifizierten Administratorzugang.

4.1.2          Der Unternehmenskunde kann im Rahmen der von PERI in den Anwendungen bzw. Im Portal bereitgestellten Funktionen und im Umfang der vereinbarten Paketgröße, etwa durch seinen Administrator, seinen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern von mit dem Unternehmenskunden gemäß §§ 14, 15 AktG verbundenen Unternehmen („Mitarbeiter“) gestatten, als Endnutzer auf die Funktionalitäten der Premium-Leistungen zuzugreifen und diese zu nutzen („Eingeladener Nutzer”); das Premium-Nutzungsverhältnis des Unternehmenskunden ist ausschließlich insoweit ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB. Beschränkungen der Anzahl der Eingeladenen Nutzer können sich aus der Bestellung und der Paketgröße ergeben.

4.1.3          Der Unternehmenskunde stellt sicher, dass nur qualifizierte Mitarbeiter eingeladen werden, die über die notwendigen Kenntnisse zur Nutzung der jeweiligen Anwendung verfügen.

4.1.4          Der Unternehmenskunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Anwendungen und des Portals die Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen durch eigene Eingeladene Nutzer und den eigenen Administrator gegenüber PERI einzuhalten, und diesen dieselben Pflichten hinsichtlich der Nutzung aufzuerlegen, die in diesen Nutzungsbedingungen vereinbart sind. PERI stellt dem Unternehmenskunden zu diesem Zweck ein Beispiel für „Nutzungsrichtlinien für Administratoren und Eingeladene Nutzer“ bereit, die diesen Nutzungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt sind. Diese Nutzungsrichtlinien für Eingeladene Nutzer sind lediglich allgemeiner Art. Sie sind nicht Teil der von PERI geschuldeten Leistungen und sind im Einzelfall vom Unternehmenskunden anzupassen. Der Unternehmenskunde hat alle zweckdienlichen Schritte zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Eingeladenen Nutzer diese Bestimmungen einhalten.

4.1.5          Der Unternehmenskunde erkennt an, dass er gegenüber PERI ein Verschulden der Eingeladenen Nutzer und des Administrators in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten hat.

4.2       Der Unternehmenskunde ist für sämtliche Handlungen und Unterlassungen, die unter Nutzung seiner Zugangsprotokolle vorgenommen werden, verantwortlich.

5        Mängelrechte des Nutzers

5.1       PERI bemüht sich, den jederzeitigen, ordnungsgemäßen Betrieb der Premium-Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie in Einklang mit branchenüblichen Standards sicherzustellen. PERI gewährleistet jedoch keine Fehlerfreiheit sowie ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Premium-Leistungen. Das Service Level Agreement in Anlage 1 beschreibt die messbaren Standards der Premium-Leistungen und die Rechte des Nutzers in Fällen, in denen diese Standards nicht erfüllt werden. Die Rechte nach dem Service Level Agreement in Anlage 1 sind die ausschließlichen Mängelrechte des Nutzers. Sonstige gesetzliche und vertragliche Mängelrechte sind ausgeschlossen. Die Regelungen in dieser Ziffer 5.1 schränken die Rechte des Nutzers auf Schadensersatz und wegen etwaiger arglistig verschwiegener Mängel nicht ein. Ziffer 6 bleibt unberührt.

5.2       Die im Rahmen der Premium-Leistungen bereitgestellten Daten und Berechnungen wer­den nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage vorhandener Quellen erarbeitet. Als Sorgfältigkeitsmaßstab hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit für selbst vom Nutzer im Rahmen der Premium-Leistungen ermittelte und erstellte Informatio­nen und Daten wird nur die übliche Sorg­faltspflicht vereinbart.

5.3       Der Unternehmenskunde teilt PERI jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firmierung, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mit. Diese Mitteilung hat unverzüglich und mindestens in Textform zu erfolgen.

6        Haftungsbeschränkung

6.1       Die Haftung von PERI für Schadensersatz wegen leichter und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt: 

6.1.1          PERI haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden; und

6.1.2          PERI haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.

6.2       Wesentliche Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind solche Pflichten nach diesem Premium-Nutzungsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Premium-Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf die der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

6.3       PERI und der Nutzer vereinbaren, dass die üblicherweise vorhersehbaren Schäden unter Ziffer 6.1.1 auf die Beträge beschränkt werden, die der Nutzer in den 12 Monaten vor Entstehung des Anspruchs an PERI bezahlt hat oder zu deren Zahlung der Nutzer an PERI verpflichtet ist.

6.4       PERI haftet unabhängig vom Rechtsgrund nicht für indirekte wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze oder Geschäfte, nicht geschlossene Vereinbarungen oder Verträge, entgangenen erwarteten Gewinn, entgangene Nutzung oder die Beschädigung von Software, Daten oder Informationen oder den Verlust oder die Beschädigung des Firmenwerts oder andere Folgeschäden, die durch oder in Verbindung mit dem Premium-Nutzungsverhältnis entstehen.

6.5       Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend für die Haftung von PERI für vergebliche Aufwendungen.

6.6       Die Haftungsbeschränkungen in Ziffern 6.1 bis 6.5 gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei Arglist, Vorsatz sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit PERI eine Garantie übernommen hat.

6.7       Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen, beispielsweise durch Passwortwechsel bei Wechseln von Eingeladenen Nutzern.

7        Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses und Kündigung

7.1       Vertragslaufzeit. Das Premium-Nutzungsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und ist bis zu dem Datum wirksam, an dem alle Premium-Leistungen und etwaige Testphasen abgelaufen sind oder gekündigt wurden („Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses“). Nach Beendigung des Premium-Nutzungsverhältnisses wird der Account des Nutzers, einschließlich aller Accounts seiner Eingeladenen Nutzer und seines Administrators, deaktiviert. Die Nutzerinhalte und vom Nutzer erstellten Materiallisten und sonstigen durch vertragsgemäße Nutzung der Premium-Leistungen vom Nutzer erstellten Arbeitsergebnisse speichert PERI bis zur Beendigung des Premium-Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor Beendigung des Premium-Nutzungsverhältnisses sich in dem gemäß diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang Sicherheitskopien dieser Nutzerinhalte und/oder sonstigen Arbeitsergebnisse zu erstellen.

7.2       Laufzeit der Premium-Leistungen. Die Premium-Leistungen haben eine unbegrenzte Laufzeit, beginnend mit der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses, sofern nicht in der Bestellung abweichend vereinbart („Laufzeit der Premium-Leistungen“). Das Premium-Nutzungsverhältnis ist für PERI und den Nutzer ohne Angabe von Gründen zum Monatsende mit einer Frist von drei (3) Monaten kündbar, sofern nicht in der Bestellung abweichend vereinbart („Kündigungsfrist der Premium-Leistungen“)

7.3       Laufzeit von Testphasen. Die kostenfreie Testphase einer oder mehrerer Premium-Leistungen hat eine Laufzeit von sechs Monaten, beginnend mit der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses, sofern nicht in der Bestellung abweichend vereinbart („Testlaufzeit“). Die Testlaufzeit ist für PERI jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündbar. Nach Beendigung der vereinbarten Testphase wird der dem Nutzer zugeordnete Zugang zu der Anwendung und/oder dem Portal deaktiviert und etwaige individuelle Einstellungen werden gelöscht. Schließt der Nutzer nach Beendigung der Testphase ein Nutzungsverhältnis über den Vollzugriff auf die Premium-Leistungen ab, deren Laufzeit sich ohne Unterbrechung an die Testlaufzeit anschließt, kann der Nutzer etwaige im Rahmen der Testphase vorgenommene Einstellungen und Arbeitsergebnisse während der Laufzeit des nachfolgenden Premium-Nutzungsverhältnisses weiterhin nutzen.

7.4       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch PERI und durch den Nutzer bleibt unberührt.

8        Freistellung

8.1       Machen Dritte Ansprüche gegenüber PERI wegen einer Verletzung der Bestimmungen in der  Ziffer 4 durch den Nutzer und/oder Ziffer 6 des Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen durch den Nutzer und/oder seinen Eingeladenen Nutzer geltend, zeigt PERI diese Ansprüche dem Nutzer unverzüglich an.

8.2       Der Nutzer stellt PERI von allen Ansprüchen (einschließlich begründeter Anwaltskosten) frei, die Dritte, einschließlich Behörden, in diesem Zusammenhang gegen PERI oder gegenüber dem Nutzer geltend machen.

8.3       PERI kooperiert mit dem Nutzer und überlässt dem Nutzer die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs. Bei Ansprüchen seitens von Behörden kooperiert der Nutzer mit PERI und überlässt PERI, falls erforderlich, die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs.

8.4       Besteht ein solcher Anspruch oder erscheint eine solche Rechtsverletzung möglich, verpflichtet sich der Nutzer, die Verletzung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung unverzüglich einzustellen, alle notwendigen und zumutbaren Handlungen zur Vermeidung weiterer Verletzungen oder anderer Schäden vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verletzungen künftig zu vermeiden. Sind Nutzerinhalte betroffen, kann dies beinhalten, dass bestimmte Nutzerinhalte offline gestellt werden.

 

Teil D – Besondere Nutzungsbedingungen On Premise-Software

1        Anwendungsbereich

Allgemein. Die Regelungen in Teil D – Besondere Nutzungsbedingungen On Premise-Software gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen für alle Nutzer, die bestimmte On Premise-Software nutzen. Dies umfasst die entgeltliche und die kostenfreie Nutzung von On Premise-Software, soweit PERI diese dem Nutzer gemäß den Angaben in Anlage 2 als Download bzw. zur On Premise-Nutzung, mithin zum lokalen Betrieb auf dem Endgerät des Nutzers bereitstellt, einschließlich etwaiger vereinbarter entgeltlicher oder kostenfreier Testphasen.

2        Nutzungsrechte des Nutzers

2.1       PERI räumt dem Nutzer, sofern nicht im Rahmen der Bestellung abweichend vereinbart, das weltweite, dauerhafte, einfache, – im Umfang der jeweiligen Paketgröße gemäß Ziffer 2.3 und der Bestellung – unterlizenzierbare Recht ein, die bestellte On Premise-Software, die darin zur Verfügung gestellten Inhalte und Funktionen sowie vertragsgemäße Dateiexporte gemäß Ziffer 2.4 zu den in Anlage 2 beschriebenen, eigenen Zwecken zu nutzen. Sofern die On Premise-Software dem Nutzer gemäß der jeweiligen Bestellung nicht lediglich unentgeltlich (z. B. im Rahmen einer kostenfreien Testphase) zur Verfügung gestellt wird, ist dieses Nutzungsrecht ein entgeltliches und wird dem Nutzer gegen und im Zeitpunkt des Zahlungseingangs des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Sofern die On Premise-Software dem Nutzer gemäß der jeweiligen Bestellung ausdrücklich kostenfrei (z. B. im Rahmen einer kostenfreien Testphase) zur Verfügung gestellt wird, ist dieses Nutzungsrecht ein unentgeltliches und wird dem Nutzer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingeräumt.

2.2       Im Fall einer vereinbarten kostenfreien Testphase ist dieses Nutzungsrecht auf die vereinbarte Laufzeit der Testphase beschränkt und wird dem Nutzer zu dem Zweck eingeräumt, dass der Nutzer ermitteln kann, ob er eine Vereinbarung über den Vollzugriff auf die On Premise-Software zu den in Anlage 2 beschriebenen, eigenen Zwecken abschließen möchte.

2.3       Der Nutzer ist berechtigt, die On Premise-Software auf einem (1) Computer oder sonstigen Endgerät als Einzelplatzversion und für einen Endnutzer zu installieren, sofern nicht in der Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart. Die On Premise-Software ist installiert und wird genutzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Permanentspeicher (z. B. Festplatte, CD-ROM, DVD, Bluray-Disc, USB-Stick, etc.) des Computers gespeichert ist. Der Nutzer ist darüber hinaus berechtigt, ein (1) Vervielfältigungsstück der dem Nutzer übergebenen On Premise-Software ausschließlich zum eigenen Gebrauch als Sicherheitskopie herzustellen; dies umfasst insbesondere das Kopieren der dem Nutzer übergebenen On Premise-Software auf ein beliebiges Speichermedium (z. B. Festplatte, CD-ROM, DVD, Bluray-Disc, USB-Stick, etc.).

2.4       Dies beinhaltet ferner das Recht, sofern dem Nutzer in der On Premise-Software Schnittstellen hierfür bereitgestellt werden, Inhalte und/oder Arbeitsergebnisse unter ausschließlicher Verwendung dieser Schnittstellen zu exportieren. Es ist dem Nutzer jedoch insbesondere nicht gestattet, die On Premise-Software oder Inhalte darin ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, an Dritte weiter zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder zu übersetzen, zurück zu entwickeln oder andere Umarbeitungen daran vorzunehmen. Eine weitergehende Nutzung der Anwendungen, des Portals und der darauf zur Verfügung gestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet.

2.5       Soweit PERI es dem Nutzer ermöglicht, auf Daten der On Premise-Software oder auf die durch ihn als Nutzer in die On Premise-Software eingegebenen oder geladenen Inhalte („Nutzerinhalte“) zuzugreifen, bleibt PERI berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Nutzerinhalte, Daten oder dem Datenformat vorzunehmen, insbesondere durch voreingestellte Programmierung, durch Updates und/oder Upgrades.

2.6       Der Nutzer kann gegen gesonderte Vergütung verfügbare neue Versionen, Updates oder Upgrades bei PERI beziehen. Der Bezug verfügbarer neuer Versionen, Updates oder Upgrades ist nur möglich, wenn seit der ursprünglich bestellten Version der On Premise-Software maximal zwei (2) neue Releases dieser On Premise-Software erschienen sind. Wenn bereits mehr als zwei (2) neue Releases der On Premise-Software erschienen sind, kann der Nutzer keine neuen Versionen, Updates oder Upgrades dieser Version mehr beziehen. Soweit PERI dem Nutzer neue Versionen, Updates oder Upgrades oder beauftragte Weiterentwicklungen der On Premise-Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.

3        Vergütung, Abrechnung und Zahlung

3.1       Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Bestellung vereinbarten Entgelte für die On Premise-Softwareleistungen in Euro oder der abweichenden in der Bestellung aufgeführten Währung gemäß Ziffer 3.4 zu bezahlen.

3.2       Die Nutzung der bestellten On Premise-Software ist während einer vereinbarten Testlaufzeit für den Nutzer im Verhältnis zu PERI kostenfrei.

3.3       Sofern nicht in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt: PERI rechnet die vom Nutzer gemäß Ziffer 3.1 in Verbindung mit der jeweiligen Bestellung geschuldeten Entgelte mit Auslieferung der bestellten On Premise-Software ab, im Fall einer vorausgehenden kostenfreien Testphase mit Einräumung des Vollzugriffs auf die On Premise-Software bzw. Freischaltung der Zugangsdaten des Nutzers.

3.4       Sofern nicht in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt: Jeder Rechnungsbetrag ist 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig.

3.5       Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich jeder sonstigen anwendbaren Steuer, für deren Zahlung allein der Nutzer verantwortlich ist.

3.6       Der Nutzer gerät in Zahlungsverzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung bezahlt. Die Verzugszinsen betragen 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr ab Fälligkeit.

3.7       Wenn der Nutzer eine Rechnung oder einen anderen vertraglich geschuldeten und fälligen Betrag beanstandet, wird er dies PERI innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung unter genauer Angabe der Gründe für die Beanstandung mindestens in Textform mitteilen („Beanstandete Rechnung“). Bis auf die Beanstandete Rechnung gelten alle Rechnungen und fälligen Beträge als anerkannt und sind ohne Abzug zahlbar. PERI wird die Rechte nach Ziffer 3.6 hinsichtlich von Entgelten, die Gegenstand einer begründeten Beanstandung des Nutzers sind, nicht geltend machen.

4        Besondere Pflichten des Nutzers bei On Premise-Software

4.1       Bei Bezug einer neuen Version, eines Updates oder Upgrades der bestellten On Premise-Software ist der Nutzer verpflichtet, innerhalb von vier (4) Wochen nach Auslieferung der neuen Version, des Updates oder Upgrades die bisher genutzte Version der On Premise-Software – falls anwendbar – zurückzugeben und auf allen Datenträgern und in allen Datenspeichern vollständig zu löschen.

4.2       Hat der Nutzer mit PERI ein Nutzungsverhältnis über die Nutzung des Portals geschlossen, wird PERI dem Nutzer verfügbare und gemäß Ziffer 2.6 bestellte neue Versionen, Updates und/oder Upgrades ausschließlich über das Portal zum Download bereitstellen bzw. auf deren Verfügbarkeit hinweisen; der Nutzer ist verpflichtet, diese neuen Versionen, Updates und/oder Upgrades nach den Bestimmungen der Ziffer 4.1 in dem Portal herunterzuladen und, im Falle eines Hinweises auf deren Verfügbarkeit, separat bei PERI anzufordern, sofern die Updates und/oder Upgrades nicht unmittelbar im Portal verfügbar gemacht werden.

4.3       Der Nutzer ist für sämtliche Handlungen und Unterlassungen, die unter Nutzung seiner Zugangsprotokolle und Nutzungsrechte vorgenommen werden, verantwortlich.

5        Mängelrechte des Nutzers

5.1       Die im Rahmen der On Premise-Software bereitgestellten Daten und Berechnungen wer­den nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage vorhandener Quellen erarbeitet. Als Sorgfältigkeitsmaßstab hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit für selbst vom Nutzer im Rahmen der On Premise-Software ermittelte und erstellte Informationen und Daten wird nur die übliche Sorgfaltspflicht vereinbart.

5.2       Sofern die On Premise-Software dem Nutzer unentgeltlich überlassen wird (z. B. im Rahmen einer kostenfreien Testphase), ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Informationen, On Premise-Software, Rechenergebnisse und graphischen Darstellungen, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit – außer bei Vorsatz, Arglist oder Übernahme einer Garantie – ausgeschlossen.

5.3       Sofern die Software dem Nutzer entgeltlich überlassen wird, gilt:

5.3.1          Der Nutzer hat die On Premise-Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen PERI unverzüglich mindestens in Textform mitzuteilen, ansonsten sind die Mängelansprüche für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

5.3.2          Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren die Mängelansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle der Überlassung auf einem Datenträger mit der Auslieferung der On Premise-Software, im Falle der Auslieferung als Download nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.

5.3.3          Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche des Nutzers nach den gesetzlichen Vorschriften.

6        Haftungsbeschränkung

6.1       Die Haftung von PERI für Schadensersatz wegen leichter und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt: 

6.1.1          PERI haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden; und

6.1.2          PERI haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.

6.2       Wesentliche Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind solche Pflichten nach diesem On Premisevertrag, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses On Premisevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

6.3       PERI und der Nutzer vereinbaren, dass die üblicherweise vorhersehbaren Schäden unter Ziffer 6.1.1 auf das Entgelt für den Erwerb der On Premise-Software beschränkt wird, das der Nutzer vor Entstehung des Anspruchs an PERI bezahlt hat oder zu dessen Zahlung der Nutzer an PERI verpflichtet ist.

6.4       PERI haftet unabhängig vom Rechtsgrund nicht für indirekte wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze oder Geschäfte, nicht geschlossene Vereinbarungen oder Verträge, entgangenen erwarteten Gewinn, entgangene Nutzung oder die Beschädigung von Software, Daten oder Informationen oder den Verlust oder die Beschädigung des Firmenwerts oder andere Folgeschäden, die durch oder in Verbindung mit dem On Premise-Softwarevertrag entstehen.

6.5       Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend für die Haftung von PERI für vergebliche Aufwendungen.

6.6       Die Haftungsbeschränkungen in Ziffern 6.1 bis 6.5 gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei Arglist, Vorsatz sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit PERI eine Garantie übernommen hat.

6.7       Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7        Laufzeit von Testphasen

7.1       Die kostenfreie Testphase der On Premise-Software hat eine Laufzeit von sechs (6) Monaten, beginnend mit Vertragsschluss des On Premisevertrags, sofern nicht in der Bestellung abweichend vereinbart („Testlaufzeit“). Die Testlaufzeit ist für PERI jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündbar. Nach Beendigung der vereinbarten Testphase hat der Nutzer die im Rahmen der Testphase genutzte On Premise-Software – falls anwendbar – zurückzugeben und auf allen Datenträgern und in allen Datenspeichern vollständig zu löschen, sofern kein On Premisevertrag über den Vollzugriff abgeschlossen wird. Schließt der Nutzer unmittelbar nach Beendigung der Testphase einen On Premisevertrag über den Vollzugriff auf die On Premise-Software ab, kann der Nutzer etwaige im Rahmen der Testphase vorgenommene Einstellungen und Arbeitsergebnisse im Rahmen des sich anschließenden On Premisevertrags weiterhin nutzen.

7.2       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung einer Testlaufzeit durch PERI und durch den Nutzer bleibt unberührt.

8        Freistellung

8.1       Machen Dritte Ansprüche gegenüber PERI wegen einer Verletzung der Bestimmungen in der Ziffer 4 durch den Nutzer und/oder Ziffer 6 des Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen durch den Nutzer geltend, zeigt PERI diese Ansprüche dem Nutzer unverzüglich an.

8.2       Der Nutzer stellt PERI von allen Ansprüchen (einschließlich begründeter Anwaltskosten) frei, die Dritte, einschließlich Behörden, in diesem Zusammenhang gegen PERI oder gegenüber dem Nutzer geltend machen.

8.3       PERI kooperiert mit dem Nutzer und überlässt dem Nutzer die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs. Bei Ansprüchen seitens von Behörden kooperiert der Nutzer mit PERI und überlässt PERI, falls erforderlich, die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs.

8.4       Besteht ein solcher Anspruch oder erscheint eine solche Rechtsverletzung möglich, verpflichtet sich der Nutzer, die Verletzung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung unverzüglich einzustellen, alle notwendigen und zumutbaren Handlungen zur Vermeidung weiterer Verletzungen oder anderer Schäden vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verletzungen künftig zu vermeiden. Sind Nutzerinhalte betroffen, kann dies beinhalten, dass bestimmte Nutzerinhalte offline gestellt werden.

 

 

Anlagen:

Anlage 1               Leistungsbeschreibung

1        Basic-Leistungen

1.1       Gegenstand der Basic-Leistungen

Gegenstand der Basic-Leistungen sind die unentgeltlichen in der Bestellung vereinbarten Anwendungen gemäß Anlage 2.

1.2       Testphasen

Gegenstand der Basic-Leistungen im Rahmen einer Testphase sind die unentgeltlichen in der Bestellung vereinbarten Anwendungen gemäß Anlage 2 zu Testzwecken.

2        Premium-Leistungen

2.1       Gegenstand der Premium-Leistungen

Gegenstand der Premium-Leistungen sind die in der Bestellung vereinbarten Anwendungen und/oder der vereinbarte Zugriff auf das Portal; diese Anwendungen und das Portal sind in Anlage 2 näher beschrieben.

2.2       Testphasen

Gegenstand der Premium-Leistungen im Rahmen einer Testphase sind die in der Bestellung vereinbarten Anwendungen zu Testzwecken; diese Anwendungen und das Portal sind in Anlage 2 näher beschrieben.

2.3       Service Level Agreement

PERI stellt die Premium-Leistungen nach Maßgabe der Service Level bereit. Die Service Level ermöglichen dem Nutzer die Steuerung und Überwachung der Qualität und Rechtzeitigkeit der von PERI bereitgestellten Premium-Leistungen. Der Service Level für die Premium-Leistungen ist wie folgt definiert:

Systemverfügbarkeit (Premium-Leistungen) pro Jahr [durchschnittliche Verfügbarkeit]

Service Level

98% Verfügbarkeit

Berechnung

Die Systemverfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

 

Systemverfügbarkeit (%) = (Jährliche Gesamtzeit – Ungeplante Ausfallzeit) / Jährliche Gesamtzeit

 

„Verfügbarkeit“ ist die Fähigkeit des Nutzers oder seiner Eingeladenen Nutzer, wie in den Nutzungsbedingungen vereinbart, auf die Funktionalitäten der bestellten Anwendungen und den bestellten Portalzugriff zuzugreifen.

„Geplante Ausfallzeit“ ist die Gesamtzeit (in Minuten) in einem Kalenderjahr, in der die Anwendungen bzw. das Portal wegen planmäßiger Systemwartung oder anderen geplanter Ausfallzeiten nicht verfügbar ist. PERI unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die planmäßige Systemwartung zwischen 1:00 und 5:00 GMT durchzuführen und diese Systemwartung mit einer angemessenen Frist anzukündigen.

„Systemverfügbarkeit“ ist, in Bezug auf die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr, das als Prozentsatz ausgedrückte Verhältnis, das sich aus der Subtraktion der Ungeplanten Ausfallzeit in diesem Jahr von der Gesamtzeit in diesem Jahr und der anschließenden Division der so erhaltenen Differenz durch die Gesamtzeit in diesem Jahr ergibt (siehe Formel oben).

„Jährliche Gesamtzeit“ umfasst alle Minuten des maßgeblichen Kalenderjahres während der Laufzeit der Basicleistungen.

„Ungeplante Ausfallzeit“ ist die Gesamtzeit (in Minuten) der Nicht-Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr ohne die Geplante Ausfallzeit und ohne Ausfallzeiten infolge von Umständen außerhalb der Kontrolle von PERI. Diese Umstände schließen insbesondere ein: (i) Verletzungen von Bestimmungen der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer und/oder seine Eingeladenen Nutzer, (ii) Nichteinhaltung von Bestimmungen dieses SLA durch den Nutzer und/oder seine Eingeladenen Nutzer, (iii) Inkompatibilität von Betriebsmitteln oder Software des Nutzers und/oder seiner Eingeladenen Nutzer mit den vereinbarten Anforderungen bezüglich der Nutzung der Leistungen (iv) mangelhafte oder unzureichende Systemleistung oder Betriebsmittel des Nutzers und/oder seiner Eingeladenen Nutzer, (v) Nutzung der Leistungen durch den Nutzer und/oder seine Eingeladenen Nutzer unter erheblicher Überschreitung des vereinbarten Volumens (d. h. zwei Stufen oder mehre), oder (vi) höhere Gewalt.

Messpunkt

PERI Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG rvice – Übergabepunkt für Anwendungen und Portal

Messzeit

Kalenderjahr während der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses

 

2.3.1          Rechte bei Nichteinhaltung

–                Allgemein. Bei Ungeplanten Ausfallzeiten unternimmt PERI innerhalb angemessener Frist wirtschaftlich zumutbare Anstrengung zur Behebung der Ungeplanten Ausfallzeiten.

–                Service-Gutschriften. Falls PERI den Service Level nicht erfüllt, hat der Nutzer Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Service-Gutschriften („Service-Gutschriften“), wobei die Service-Gutschriften für Ungeplante Ausfallzeiten maximal 20 % der Gebühren, die vom Nutzer an PERI für die in dem jeweiligen Kalenderjahr bereitgestellte Premium-Leistungen gezahlt worden sind, beträgt.

Systemverfügbarkeit (Premium-Leistungen)

Service-Gutschrift (% der jährlichen Gebühren)

<98,0%

2,5%

<97,0%

5,0%

<96,0%

7,5%

<95,0%

10%

<94,0%

15%

<90,0%

20%

 

2.3.2          Erhalt von Service-Gutschriften

Um eine Service-Gutschrift zu erhalten, muss der Nutzer diese Gutschrift schriftlich bei PERI innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt des Service Level-Berichts für den Zeitraum, für den der Nutzer die Service-Gutschrift beansprucht, beanspruchen. Diese schriftliche Beanspruchung muss genaue Angaben zu Tagen, Zeiten und Dauer jeder geltend gemachten Ungeplanten Ausfallzeit enthalten. Wenn PERI nach einer Prüfung die schriftliche Beanspruchung für eine Service-Gutschrift akzeptiert, teilt PERI dem Nutzer mit, dass die relevante Service-Gutschrift mit den vom Nutzer gezahlten Gebühren für Premium-Leistungen in der nächsten Rechnung für die Premium-Leistungen verrechnet wird. Beansprucht der Nutzer eine Service-Gutschrift nicht rechtzeitig, erlischt sein Anspruch auf eine Service-Gutschrift für den betreffenden Abrechnungszeitraum.

 

2.3.3          Messung und Berichte

–                Systemüberwachung und -messung: PERI sorgt für eine fortlaufende Überwachung der Service Levels. Alle Messungen der Service Levels erfolgen auf jährlicher Basis für jedes Kalenderjahr während der Laufzeit des Premium-Nutzungsverhältnisses.

–                Berichte zur Systemleistung: Auf Anforderung des Kunden liefert PERI jährliche Berichte über die Messungen Ungeplanter Ausfallzeiten und die Berechnung der Systemverfügbarkeit für den relevanten Vorjahreszeitraum. Hat der Nutzer Beanstandungen bezüglich einer Messung oder anderer in diesem Bericht aufgeführten Informationen, muss er diese Beanstandungen PERI schriftlich innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt des Berichts mitteilen, wobei die Genauigkeit des Berichts als ausreichend gilt, falls keine solche Mitteilung durch den Nutzer erfolgt. Jede solche Mitteilung muss die beanstandeten Messungen angeben und die Art der Beanstandung detailliert beschreiben. PERI und der Nutzer verpflichten sich, solche Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Service Levels und/oder zugehöriger Messungen soweit möglich und zeitnah in beiderseitigem Einvernehmen beizulegen.

 

2.3.4          Nutzerseitig zu erfüllende Anforderungen

–                Systemvoraussetzungen: Die in diesem SLA aufgeführten Servicestandards setzen voraus, dass der Nutzer und seine Eingeladenen Nutzer, soweit anwendbar, die in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Systemvoraussetzungen erfüllen.

–                Zusätzliche Pflichten des Nutzers: Soweit nicht anderweitig in den Nutzungsbedingungen oder einem separaten, schriftlichen Supportvertrag vereinbart, ist der Nutzer verantwortlich für (i) die Wartung und Betreuung seiner Computer-Netzwerke, Server, Software und Betriebsmittel, die für die Nutzung der Premium-Leistungen oder von Serviceleistungen für diese Wartung und Betreuung eingesetzt werden, (ii) die korrekte Konfigurierung seiner Systeme nach Maßgabe der Zugangsprotokolle und (iii) die Internet-Verbindung für den Zugang zu den Premium-Leistungen.

–                Bericht zu Ungeplanten Ausfallzeiten: Bei Ungeplanten Ausfallzeiten muss der Nutzer PERI umgehend benachrichtigen. Als Beginn einer Ungeplanten Ausfallzeit gilt der Zeitpunkt, zu dem PERI die detaillierte Mitteilung des Nutzers erhält, oder der Zeitpunkt, zu dem PERI erstmals von der Ungeplanten Ausfallzeit Kenntnis erlangt.

–                Folgen der Nichterfüllung seitens des Nutzers: PERI ist von der Erfüllung ihrer in diesem SLA aufgeführten Pflichten entbunden, soweit ihr die Erfüllung dieser Pflichten im Ganzen oder in Teilen nicht möglich ist, weil der Nutzer und/oder einer oder mehrere seiner Eingeladenen Nutzer die vertraglich vereinbarten Anforderungen oder anderen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben.

3        On Premise-Softwareleistungen

3.1       Gegenstand der On Premise-Softwareleistungen

Gegenstand einer On Premise-Softwareleistung ist die – gemäß der jeweiligen Bestellung entgeltliche bzw. unentgeltliche – dauerhafte Überlassung der in der Bestellung vereinbarten und in Anlage 2 näher beschriebenen On Premise-Software.

3.2       Testphasen

Gegenstand einer On Premise-Softwareleistung im Rahmen einer Testphase ist die unentgeltliche Überlassung der in der Bestellung vereinbarten und in Anlage 2 näher beschriebenen On Premise-Software während der Testlaufzeit zu Testzwecken.

 

 

Anlage 2               Beschreibung der Anwendungen und des Portals

1        Anwendungen

Die Anwendungen haben den nachfolgend beschriebenen Umfang und die nachfolgend beschriebenen Verwendungszwecke sowie spezifischen Nutzungsvoraussetzungen. Ergänzend, jedoch lediglich nachrangig hierzu ergeben sich Umfang, Verwendungszwecke und Nutzungsvoraussetzungen der Anwendungen aus der Beschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Beschreibung der jeweiligen Anwendung unter https://www.peri.de/produkte/planungssoftware-apps-tools.html oder an der Stelle einer PERI-Website, auf der Sie die jeweilige Anwendung bestellt haben.

1.1       Allgemein ist der Zweck der Anwendungen, dem Nutzer Rechenprogramme zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Nutzer Rechenergebnisse ermitteln und graphische Darstellungen erstellen kann.

1.2       Spezielle Funktionsbeschreibungen:

 

MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurator

  • PERI stellt dem Nutzer mit dem „MULITFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurator“ eine Applikation für diverse Endgeräte und webbasierte Browser zur Verfügung, mit deren Hilfe die Ermittlung der Gesamtlast gemäß DIN EN 12812:2008-12, die Berechnung der Auslastungen der jeweils vom Nutzer ausgewählten Quer-/Jochträger und Deckenstützen und ggf. deren Optimierung für das Produktsystem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung durchgeführt werden können.

  • Grundlagen des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurators sind:

  • die Norm DIN EN 12812:2008-12;

  • die Leistungsdaten der Schalhaut, Träger und Deckenstützen, wie sie der aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) für das Produktsystem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung oder dem Tabellen 2015 Schalung und Gerüst, Ausgabe 09 | 2015 zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de Die Einhaltung der Bestimmungen der Norm DIN EN 12812:2008-12 durch den Nutzer werden für die Nutzung des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurators vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurators hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) zum Produktsystem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Produktsystems nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen, welche durch den MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurator ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ des Menüs „Einstellungen und Informationen“ unter Ziff. 1.–4. bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurators sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer hat ist verpflichtet, die wichtigen Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurator kann/können nur:

  • die Gesamtlast gemäß DIN EN 12812:2008-12 ermittelt werden;

  • die Auslastungen der jeweils vom Nutzer ausgewählten Quer- /Jochträger und Deckenstützen für das Produktsystem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung berechnet und ggf. deren Optimierung durchgeführt werden.

Die vorstehend aufgelisteten Werte und Funktionalitäten des MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurators sind ausschließlich für die Trägerkombinationen MULTIFLEX GT 24 / GT 24, MULTIFLEX GT 24 / 2 x GT 24, MULTIFLEX VT 20K / GT 24, MULTIFLEX VT 20K / VT 20K und MULTIFLEX VT 20K / 2 x VT 20K und die Deckenstützentypen PEP Ergo, PEP 20, PEP 30 und MULTIPROP MP möglich. Werte anderer Produkte von PERI oder Drittanbietern können mit dem MULTIFLEX Träger-Deckenschalung Konfigurator nicht berechnet werden.

 

ST 100 Stapelturm Konfigurator

  • PERI stellt mit dem „ST 100 Stapelturm Konfigurator“ dem Nutzer eine Applikation für diverse Endgeräte und webbasierte Browser zur Verfügung, mit deren Hilfe die zulässige Stiellast und ggf. die Auflast gegen Gleiten der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration basierend auf der Typenprüfung TP-12-004:2012-11 für das Produktsystem ST 100 Stapelturm Traggerüst ermittelt werden kann.

  • Grundlagen des ST 100 Stapelturm Konfigurators sind:

  • die Norm DIN EN 12812:2008-12;

  • der Prüfbericht des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) in Berlin mit Nummer TP-12-004 vom 21.11.2012;

  • der Bescheid des DIBt in Berlin über Änderung, Ergänzung und Verlängerung der Typenprüfung vom 21.11.2012 mit Nummer TP-12-004 vom 25.06.2014;

  • der Bescheid des DIBt in Berlin über die Verlängerung der Geltungsdauer der Typenprüfung vom 21.11.2012 mit Nummer TP-12-004 vom 12.06.2019;

  • die Leistungsdaten des Produktsystems ST 100 Stapelturm Traggerüst, wie sie der aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) für das Produktsystem ST 100 Stapelturm Traggerüst zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de zugesendet.

  • Die Einhaltung der Bestimmungen der Norm DIN EN 12812:2008-12 und der allgemeinen und besonderen Bestimmungen der vorstehend aufgelisteten Prüfberichte und Bescheide des DiBt in Berlin durch den Nutzer werden für die Nutzung des ST 100 Stapelturm Konfigurators vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des ST 100 Stapelturm Konfigurators hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) zum Produktsystem ST 100 Stapelturm Traggerüst sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des ST 100 Stapelturm Traggerüst Produktsystems nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen, welche durch den ST 100 Stapelturm Konfigurator ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ des Menüs „Einstellungen und Informationen“ unter Ziff. 1. – 11. bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des ST 100 Stapelturm Konfigurators sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die wichtigen Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem ST 100 Stapelturm Konfigurator können nur die zulässige Stiellast und ggf. die Auflast gegen Gleiten der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration basierend auf der Typenprüfung TP-12-004:2012-11 für das Produktsystem ST 100 Stapelturm Traggerüst ermittelt werden.

  • Werte anderer Produkte von PERI oder Drittanbietern können mit dem ST 100 Stapelturm Konfigurator nicht berechnet werden.

  • Für die Ermittlung der zulässigen Stiellast und ggf. der Auflast gegen Gleiten ist die Turmhöhe H als Abstand zwischen Unterkannte Fußplatte und Oberkannte Kopfplatte der Spindeln definiert.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche mit einem aktuellen Webbrowser aufgerufen werden kann. Eine genaue Auflistung, welche Browser aktuell unterstützt werden, ist auf der Website der genannten Anwendung verfügbar.

 

MDS K Stützturm Konfigurator

  • PERI stellt mit dem „MDS K Stützturm Konfigurator“ dem Nutzer eine Applikation für diverse Endgeräte und webbasierte Browser zur Verfügung, mit deren Hilfe die Ermittlung der zulässigen Stiellast und ggf. der Auflast gegen Gleiten der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration und die Erstellung einer Stückliste der jeweils vom Nutzer auszuwählenden Konfiguration für das Produktsystem PERI UP Flex Stützturm MDS K durchgeführt werden können.

  • Grundlagen des MDS K Stützturm Konfigurators sind:

  • die Norm DIN EN 12812:2008-12;

  • die Leistungsdaten des Produktsystems PERI UP Flex Stützturm MDS K, welche der aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) für das Produktsystem PERI UP Flex Stützturm MDS K zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de zugesendet.

  • Die Einhaltung der Bestimmungen der Norm DIN EN 12812:2008-12 durch den Nutzer werden für die Nutzung des MDS K Stützturm Konfigurators vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des MDS K Stützturm Konfigurators hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) zum Produktsystem PERI UP Flex Stützturm MDS K sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des PERI UP Flex Stützturm MDS K Produktsystems nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen, welche durch den MDS K Stützturm Konfigurator ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ des Menüs „Einstellungen und Informationen“ unter Ziff. 1. – 11. bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des MDS K Stützturm Konfigurators sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem MDS K Stützturm Konfigurator kann/können für das Produktsystem PERI UP Flex Stützturm MDS K nur:

  • die zulässige Stiellast und ggf. die Auflast gegen Gleiten der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration ermittelt werden;

  • die Stückliste der jeweils vom Nutzer auszuwählenden Konfiguration erstellt werden.

  • Werte anderer Produkte von PERI oder Drittanbietern können mit dem MDS K Stützturm Konfigurator nicht berechnet werden.

  • Für die Ermittlung der zulässigen Stiellast und ggf. der Auflast gegen Gleiten ist die Turmhöhe H als Abstand zwischen Unterkannte Fußplatte und Oberkannte Kopfplatte der Spindeln definiert.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche mit einem aktuellen Webbrowser aufgerufen werden kann. Eine genaue Auflistung, welche Browser aktuell unterstützt werden, ist auf der Website der genannten Anwendung verfügbar.

 

MULTIPROP Stützturm Konfigurator

  • PERI stellt mit dem „MULTIPROP Stützturm Konfigurator“ dem Nutzer eine Applikation für diverse Endgeräte und webbasierte Browser zur Verfügung, mit deren Hilfe die Ermittlung der zulässigen Stiellast der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration und die Bestimmung einer optimalen Konfiguration basierend auf den Typenprüfungen S-N/170152:2017-11, S-N/080286:2008-08 und S-N/070234:2008:08 für das Produktsystem MULTIPROP System durchgeführt werden können.

  • Grundlagen des MULTIPROP Stützturm Konfigurators sind:

  • die Norm DIN EN 12812:2008-12;

  • der Prüfbericht der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) in Nürnberg mit Nummer S-N/040361 vom 26.10.2005;

  • der Bescheid der LGA in Nürnberg über Änderung und Verlängerung der Typenprüfung vom 26.10.2005 mit Nummer S-N/100134 vom 17.12.2010;

  • der Bescheid der LGA in Nürnberg über Änderung und Verlängerung der Typenprüfung vom 26.10.2005 mit Nummer S-N/120134 vom 14.08.2012;

  • der Bescheid der LGA in Nürnberg über Änderung und Verlängerung zur Typenprüfung vom 26.10.2005 mit Nummer S-N/170152 vom 27.11.2017;

  • der Prüfbericht der LGA in Nürnberg mit Nummer S-N/080286 vom 15.08.2008;

  • der Prüfbericht der LGA in Nürnberg mit Nummer S-N/070234 vom 15.08.2008;

  • die Leistungsdaten des Produktsystems MULTIPROP System, wie sie der aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) für das Produktsystem MULTIPROP System zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de

  • Die Einhaltung der Bestimmungen der DIN EN 12812:2008-12 und der allgemeinen und besonderen Bestimmungen der vorstehend aufgelisteten Prüfberichte und Bescheide der LGA in Nürnberg durch den Nutzer werden für die Nutzung des MULTIPROP Stützturm Konfigurators vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des MULTIPROP Stützturm Konfigurators hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) zum Produktsystem MULTIPROP System sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des MULTIPROP System Produktsystems nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen, welche durch den MULTIPROP Stützturm Konfigurator ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ des Menüs „Einstellungen und Informationen“ unter Ziff. 1. – 11. bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des MULTIPROP Stützturm Konfigurators sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die wichtigen Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem MULTIPROP Stützturm Konfigurator kann/können für das Produktsystem MULTIPROP System nur:

  • die zulässige Stiellast der jeweils vom Nutzer ausgewählten Konfiguration ermittelt werden;

  • eine optimale Konfiguration bestimmt werden.

  • Werte anderer Produkte von PERI oder Drittanbietern können mit dem MULTIPROP Stützturm Konfigurator nicht berechnet werden.

  • Für die Ermittlung der zulässigen Stiellast ist die Turmhöhe H als Abstand zwischen Unterkante Fußplatte und Oberkante Kopfplatte der Spindeln definiert.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche mit einem aktuellen Webbrowser aufgerufen werden kann. Eine genaue Auflistung, welche Browser aktuell unterstützt werden, ist auf der Website der genannten Anwendung verfügbar.

 

PERI CAD®

  • PERI CAD® ist eine CAD-Anwendung in der Arbeitsvorbereitung zur 2D & 3D Planung von Gerüst- und Schalungslösungen. Es enthält Funktionen um einfache und komplexe Lösungen mit PERI Systemen zu planen, Layouts und Stücklisten zu erstellen. Die mit PERI CAD® erstellten Lösungen und Arbeitsergebnisse erfordern eine Prüfung auf Richtigkeit und Umsetzbarkeit durch einen fachkundigen Anwender. Der Anwender hat die Konstruktion entsprechend den gültigen Konstruktionsrichtlinien und technischen Regeln sowie nach gültiger Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der einzelnen Produkte zu planen und zu prüfen.

  • Die Planung erfolgt für PERI Produkte, welche neben der halbautomatischen/automatischen Schalung über den Bauteilkatalog verwendet werden können. Produkte von Drittanbietern werden in PERI CAD® nicht bereitgestellt und werden nicht unterstützt. Sowohl die automatische Lösungsgenerierung und der Bauteilkatalog werden kontinuierlich erweitert und verbessert. Der bereitgestellte Stand hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfordert eine fachkundige Bewertung auf Korrektheit in der Lösung.

  • PERI CAD® wird durch weitere Anwendungen und Services wie z.B. den Produktsystem Konfigurator oder PERI ForceControl® erweitert um dem Anwender für bestimmte Einsatzzwecke weitere Funktionen bereitzustellen. Diese Anwendungen, deren Leistungsumfang und Systemvoraussetzungen sind separat beschrieben.

  • PERI stellt mit dem PERI CAD® dem Anwender eine On-premise Applikation per Download bereit, welche durch PERI lizensiert und freigeschaltet werden muss. Für einen fehlerfreien Einsatz muss der Anwender weitere Programme basierend auf den aktuellen Systemvoraussetzungen installieren bzw. durch seine Administratoren installieren zu lassen. Dies beinhaltet u.a. auch von dem Anwender separat zu lizensierende Software wie AUTO CAD Architecture in der vorgegebenen Version.

  • Detailliertere Informationen werden dem Nutzer auf Nachfrage unter cad.hotline@peri.de zugesendet. Die Verwendung von PERI CAD® erfordert fundierte konstruktive und statische Kenntnisse für PERI Material von dem Anwender und werden bei der Verswendung von PERI CAD® vorausgesetzt.

 

PERI Extended Experience® App

  • Mit der PERI Extended Experience® App bietet PERI den Anwendern die Möglichkeit einer mobilen 3D-Visualisierung von Bauprojekten. Die hinterlegten 3D-Modelle können in den zwei Darstellungsarten Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) auf dem Display des Mobilgeräts dargestellt werden.

  • Im Modus Augmented Reality wird ein 3D-Modell in die jeweilige Umgebung des Nutzers projiziert. Mittels „Ankerpunkt“ kann das Modell im Raum positioniert werden und in Originalgröße auf dem Display betrachtet werden. 

  • Im Modus Virtual Reality kann schnell und einfach ein 3D-Modelle aufgerufen werden. Mittels einfacher Fingergesten können verschiedene Funktionen ausgeführt werden (z.B. Zoom, Drehen)

  • Mit der PERI Extended Experience® App bietet PERI den Anwendern Zugriff auf Beispielhafte 3D CAD Modelle verschiedener PERI Lösungen und Systeme. Die dargestellte Lösung ist für eine spezifische Situation erstellt, welche von der Realität abweichen kann. Aus diesem Grund ist es untersagt die bereitgestellten Lösungen ganz oder in Teilen wiederzuverwenden und auf andere Situationen zu übertragen.

  • Die PERI Extended Experience ® App ist ausschließlich für Lösungen mit PERI Systemen vorgesehen. Die Bereitstellung und Darstellung von CAD-Lösungen Dritter ist nicht möglich.

  • PERI stellt mit der PERI Extended Experience® App dem Anwender eine Anwendung für mobile Endgeräte bereit, welche die definierten Systemvoraussetzungen erfüllen. Die Anwendung kann nur unter Berücksichtigung der aktuellen Version und den entsprechenden Systemvoraussetzungen installiert und fehlerfrei verwendet werden, Bestimmte Funktionen der App können zentrale Dienste und Funktionen nutzen. Diese Funktionen stehen nur zur Verfügung, wenn das verwendete Endgerät über eine Datenverbindung mit dem Internet verfügt, um auf die Daten und Services zugreifen zu können.

  • Die Nutzung der PERI Extended Experience ® App ist nur für diejenigen Nutzer bestimmt, welche in ausreichender Form für die Nutzung und Bedienung der App qualifiziert sind. Die Qualifizierung umfasst ebenfalls das Wissen und die Erfahrung die dargestellten PERI Systeme basierend auf den Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuVs) korrekt anzuwenden. Die reine Verwendung der PERI Extended Experience ® App für den Einsatz der PERI Systeme ohne CAD-Pläne und statische Berechnungen ist nicht ausreichend. Zudem muss entsprechendes Wissen zur Bedienung eines Smartphones sowie einer Android/iOS basierenden App vorliegen. Der Anwender muss sich vor der Nutzung der PERI Material Scan® App selbständig und gründlich mit der Applikation vertraut machen.

 

PERI ForceControl®

  • PERI ForceControl® ist eine Erweiterung von PERICAD zur statischen Berechnung von PERI Systemen. Es enthält alle Funktionen von PERI CAD um PERI Systeme zu planen, Layouts und Stücklisten zu erstellen und zusätzlich die Konstruktion statisch zu überprüfen und die Ergebnisse prüffähig zu dokumentieren. Die Berechnung erfolgt ausschließlich für PERI Produkte, Produkte von Drittanbietern wird von PERI ForceControl® ausdrücklich nicht unterstützt.

  • PERI ForceControl® wird dem Nutzer als Download zur Verfügung gestellt. Die Berechnung der Schnittgrößen, Lagerreaktionen und Verformungen des Systems erfolgt über die Schnittstelle der heruntergeladenen Applikation cloudbasiert mit Hilfe von RFEM der Firma © DLUBAL. PERI ForceControl® berechnet aus den Schnittgrößen die Auslastung der einzelnen Artikel gemäß aktuellster Zulassungen und Normen. Die Auslastung kann sowohl nummerisch als auch grafisch angezeigt werden.

  • Folgende Produkte können statisch nachgewiesen werden:

  • PERU UP Flex (basierend auf die Zulassungen Z-8.22-863 und Z-8.22-951 und auf Grundlage unter anderem folgender Normen: DIN EN 12811, DIN EN 12812; DIN EN 1991-1-4, DIN EN 1993-1-1; DIN EN 1993-1-8 in den jeweiligen gültigen Fassungen)

  • MULTIPROP (basierend auf der Zulassung Z-8.22-802 und auf Grundlage unter anderem folgender Normen: DIN EN 12811, DIN EN 12812; DIN EN 1065; DIN EN 16031, DIN EN 1991-1-4, DIN EN 1993-1-1; DIN EN 1993-1-8, DIN EN 1999-1-1 in den jeweiligen gültigen Fassungen)

  • PD5 (basierend auf Grundlage unter anderem folgender Normen: DIN EN 12811, DIN EN 12812, DIN EN 1991-1-4; DIN EN 1993-1-1; DIN EN 1993-1-8 in den jeweiligen gültigen Fassungen)

  • PD8 (basierend auf Grundlage unter anderem folgender Normen: DIN EN 12811, DIN EN 12812, DIN EN 1991-1-4; DIN EN 1993-1-1; DIN EN 1993-1-8 in den jeweiligen gültigen Fassungen)

  • Die vorstehend genannten Zulassungen werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter pfc.service@peri.de zugesendet. Die Einhaltung der Bestimmungen der Norm DIN EN 12812:2008-12 und fundierte statische Kenntnisse durch den Nutzer werden für die Nutzung von PERI ForceControl® vorausgesetzt.

  • PERI ForceControl® prüft nicht die Konstruktion auf Richtigkeit und Baubarkeit. Der Nutzer hat die Konstruktion entsprechend den gültigen technischen Regeln und nach gültiger Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der einzelnen Produkte zu planen. Die von PERI ForceControl® ermittelten Schnittgrößen, Verformungen, Reaktionskräfte und Auslastungen sind vom Nutzer vor ihrer Verwendung auf Plausibilität zu prüfen.

Zur fehlerfreien Verwendung von PERI ForceControl® ist es zwingend erforderlich, dass die aktuelle Version eingesetzt wird und die hierfür relevanten Systemanforderungen erfüllt sind.

 

PERI Library+ für Revit

  • Mit der Installation des PERI Library+ Plug-Ins lassen sich PERI Systembauteile für eine breite Palette von Schalungsprodukten direkt in ein Autodesk Revit-Modell integrieren. Die aktuelle Version kann kostenfrei über das Bestellformular angefragt werden.

  • Das PERI Datenpaket umfasst die Artikelkataloge für diverse Wand- und Deckenschalsysteme inklusive des Zubehörs und verschiedene Funktionalitäten zum erleichterten Platzieren von Zubehör. Damit lässt sich in der Planungsphase die Schalung in der Planungslösung integrieren. Automatismen sorgen z. B. für korrektes Platzieren der Schlösser zur Verbindung zweier Rahmenelemente einer Wandschalung.

  • Vor Verwendung der PERI Inhalte hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der verwendeten Produktsysteme sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Produktsysteme nicht ausreichend.

  • Jede Schalungs-/Gerüstlösung, Stückliste, graphische Darstellung und sonstige Ergebnisse, welche durch den PERI Content ermittelt und/oder erstellt werden, bedarf der Beurteilung und ggf. Überarbeitung basierend auf der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) durch einen erfahrenen Fachmann in einem geeigneten CAD- und Statik-Tool, um letztendlich den Plan für eine funktionsfähige Lösung zu erhalten.

  • Die Nutzung der PERI Inhalte ist nur für diejenigen Nutzer bestimmt, die in ausreichender Form für die Nutzung und Bedienung dieser qualifiziert sind. Die Qualifizierung umfasst ebenfalls das Wissen und die Erfahrung die bereitgestellten PERI Systeme korrekt anzuwenden und erfordert fundierte konstruktive und statische Kenntnisse.

 

PERI Material Scan® App

  • Mit der PERI Material Scan® App bietet PERI den Anwendern die Möglichkeit der PERI Produkt- und Material-Identifikation auf Basis von QR Codes und der RFID / NFC Technologie. Voraussetzung hierfür ist, dass das Material mit der entsprechenden Technologie ausgestattet und einsatzfähig ist.

  • Die PERI Material Scan® App ist ausschließlich für PERI Produkte und Materialien vorgesehen. PERI erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der bereitgestellten Produkte & Informationen. Eine Bereitstellung von Produktinformationen für Produkte Dritter ist nicht verfügbar.

  • PERI stellt mit der PERI Material Scan® App dem Anwender eine Anwendung für mobile Endgeräte bereit, welche die definierten Systemvoraussetzungen erfüllen. Die Anwendung kann nur unter Berücksichtigung der aktuellen Version und den entsprechenden Systemvoraussetzungen installiert und fehlerfrei verwendet werden, Bestimmte Funktionen der App können zentrale Dienste und Funktionen nutzen. Diese Funktionen stehen nur zur Verfügung, wenn das verwendete Endgerät über eine Datenverbindung mit dem Internet verfügt, um auf die Daten und Services zugreifen zu können.

  • Die Nutzung der PERI Material Scan® App ist nur für diejenigen Nutzer bestimmt, die in ausreichender Form für die Nutzung und Bedienung der App qualifiziert sind. Die Qualifizierung umfasst ebenfalls das Wissen und die Erfahrung die bereitgestellten PERI Systeme korrekt anzuwenden. Zudem muss entsprechendes Wissen zur Bedienung eines Smartphones sowie einer Android/iOS basierenden App vorliegen. Der Anwender muss sich vor der Nutzung der PERI Material Scan® App selbständig und gründlich mit der Applikation vertraut machen.

 

PERI QuickSolve®

  • PERI stellt mit PERI QuickSolve® dem Nutzer eine Applikation für diverse Endgeräte und webbasierte Browser zur Verfügung, mit deren Hilfe eine mögliche Schallösung in Form von Rechenergebnissen und graphischen Darstellungen für vom Nutzer selbst ausgewählte/gezeichnete Grundrisse ermittelt werden kann.

  • Jede Schalungs-/Gerüstlösung, Stückliste, graphische Darstellung und sonstige Ergebnisse, welche durch PERI QuickSolve® ermittelt und/oder erstellt werden, bedarf der Beurteilung und ggf. Überarbeitung basierend auf der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) durch einen erfahrenen Fachmann in einem geeigneten CAD- und Statik-Tool, um letztendlich den Plan für eine funktionsfähige Lösung zu erhalten.

  • Diese Ergebnisse werden aufgrund der Eckdaten und des Grundrisses, den der Nutzer in PERI QuickSolve® eingibt, berechnet. Darüber hinaus können Änderungen bei den Eckdaten oder Ungenauigkeiten der vom Nutzer eingegebenen Daten und Grundrisse, sowie Detailabweichungen von den in PERI QuickSolve® hinterlegten Standards dazu führen, dass die mittels PERI QuickSolve® berechneten Ergebnisse Ungenauigkeiten im Vergleich zu einer Schalungslösung aufweisen, welche mit einem geeigneten CAD- und Statik-Tool auf Grundlage der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) erstellt wurde.

  • Grundlagen für PERI QuickSolve® sind:

  • die Normen DIN 18218:2010-01, DIN 18202:2019-07 und die Norm DIN EN 12812:2008-12;

  • die Leistungsdaten der verwendeten Produktsysteme, wie sie der aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) für die verwendeten Produktsysteme zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de

  • Die Einhaltung der allgemeinen und besonderen Bestimmungen der vorstehend aufgelisteten Grundlagen für PERI QuickSolve® durch den Nutzer werden für die Nutzung von PERI QuickSolve® vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung von PERI QuickSolve® hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der in PERI QuickSolve® verwendeten Produktsysteme sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Produktsysteme nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse, Schalungslösungen, Stücklisten und graphischen Darstellungen, welche durch PERI QuickSolve® ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung von PERI QuickSolve® sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit PERI QuickSolve® soll für die verschiedenen Produktsysteme ermittelt werden können:

  • eine mögliche (Teil-)Schalungslösung für den vom Nutzer eingegeben Grundriss als Rechenergebnisse oder graphischen Darstellungen;

  • zugehörige Materiallisten und nicht verbindliche Preise.

  • Andere Produkte von Drittanbietern oder nicht PERI QuickSolve® implementierte PERI Produkte können mit PERI QuickSolve® nicht berechnet werden. PERI ist nicht verpflichtet, Produkte von Drittanbietern und von PERI in PERI QuickSolve® zu implementieren.

  • Für die Ermittlung der Anzahl des zu nutzenden Zubehörs (z. B. Richtstützen, Arbeits-und Betoniergerüste, Absturzsicherungen, etc.) sind die jeweils gültigen länderspezifischen Normen zu beachten.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche mit einem aktuellen Webbrowser aufgerufen werden kann. Eine genaue Auflistung, welche Browser aktuell unterstützt werden, ist auf der Website der genannten Anwendung verfügbar.

 

PERI Tekla Komponenten

  • PERI stellt im Tekla Warehouse folgende Inhalte bereit:

  • Tekla Komponenten für ausgewählte Systeme

  • Definition ausgewählter sog. Bedingungen (vordefinierte T-Abgangs-, Eck- und Wandabgangslösungen)

  • Konfigurationsdateien für das Formwork Placing Tool für ausgewählte Systeme

  • Vor Verwendung der PERI Inhalte hat sich der Nutzer mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der verwendeten Produktsysteme sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Produktsysteme nicht ausreichend.

  • Jede Schalungs-/Gerüstlösung, Stückliste, graphische Darstellung und sonstige Ergebnisse, welche durch den PERI Content ermittelt und/oder erstellt werden, bedarf der Beurteilung und ggf. Überarbeitung basierend auf der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) durch einen erfahrenen Fachmann in einem geeigneten CAD- und Statik-Tool, um letztendlich den Plan für eine funktionsfähige Lösung zu erhalten.

  • Die Nutzung der PERI Inhalte ist nur für diejenigen Nutzer bestimmt, die in ausreichender Form für die Nutzung und Bedienung dieser qualifiziert sind. Die Qualifizierung umfasst ebenfalls das Wissen und die Erfahrung die bereitgestellten PERI Systeme korrekt anzuwenden und erfordert fundierte konstruktive und statische Kenntnisse.

 

Produktsystem Konfigurator als Teil von PERI CAD®, PERI ForceControl® und PERI QuickSolve®

  • PERI stellt mit dem „Produktsystem Konfigurator“ (nachfolgend als PSC genannt) als Web Service dem Nutzer eine Applikation zur Verfügung, mit deren Hilfe eine mögliche Gerüstlösung in Form von Rechenergebnissen und graphischen Darstellungen für vom Nutzer selbst ausgewählte Artikel und Randbedingungen ermittelt werden kann.

  • Jede Gerüstlösung, Stückliste, graphische Darstellung und sonstige Ergebnisse, welche durch Produktsystem Konfigurator ermittelt und/oder erstellt werden, bedarf der Beurteilung und ggf. Überarbeitung basierend auf der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) durch einen erfahrenen Fachmann in einem geeigneten CAD- und Statik-Tool, um letztendlich den Plan für eine funktionsfähige Lösung zu erhalten.

  • Diese Ergebnisse werden aufgrund der Eckdaten und der Gerüstparameter, welche der Nutzer im Produktsystem Konfigurator eingibt, berechnet. Darüber hinaus können Änderungen bei den Eckdaten oder Ungenauigkeiten der vom Nutzer eingegebenen Daten und Gerüstparametern, sowie Detailabweichungen von den im Produktsystem Konfigurator hinterlegten Standards dazu führen, dass die mittels des Produktsystem Konfigurators berechneten Ergebnisse Ungenauigkeiten im Vergleich zu einer Gerüstlösung aufweisen, welche mit einem geeigneten CAD- und Statik-Tool auf Grundlage der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) erstellt wurde.

  • Grundlagen des PSC sind:

  • die Normen DIN EN 12812:2008-12 und DIN EN 12811-1:2004-03;

  • die Typenprüfungen bzw. die Leistungsdaten der verwendeten Produktsysteme, wie sie den aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuVs) für die verwendeten Produktsysteme zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de zugesendet.

  • Die Einhaltung der allgemeinen und besonderen Bestimmungen der vorstehend aufgelisteten Grundlagen des PSC durch den Nutzer werden für die Nutzung des PSC vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des PSC hat sich der Nutzer mit den Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuVs) der im PSC verwendeten Produktsystemen sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Produktsysteme nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Gerüstlösungen, Ergebnisse, Stücklisten und graphischen Darstellungen, welche durch den PSC ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ (https://peri-psc-shoring.azurewebsites.net/ressources/20190718_PERI%20Technische%20Informationen_PSC_v1.0.pdf) bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des PSC sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die wichtigen Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Gerüstlösungen, Ergebnisse, Stücklisten und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem PSC soll für die verschiedenen Produktsysteme ermittelt werden können:

  • eine mögliche (Teil-)Gerüstlösung für die vom Nutzer ausgewählten Artikel und Randbedingungen als Rechenergebnisse oder graphischen Darstellungen;

  • Tragfähigkeiten typenberechneter Gerüstlösungen;

  • zugehörige Materiallisten und nicht verbindliche Preise.

  • Andere Produkte von Drittanbietern oder nicht PSC implementierte PERI Produkte können mit dem PSC nicht berechnet werden. PERI ist nicht verpflichtet, Produkte von Drittanbietern und von PERI in PSC zu implementieren.

  • Für die Ermittlung der Anzahl des zu nutzenden Zubehörs (z. B. Richtstützen, Arbeitsplattformen, Absturzsicherungen, etc.) sind die jeweils gültigen länderspezifischen Normen zu beachten.

  • Für die Ermittlung der Tragfähigkeit ist die Turmhöhe H als Abstand zwischen Unterkante Fußplatte und Oberkante Kopfplatte der Spindeln definiert.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche als Komponente in den Produkten PERICAD, PERI ForceControl und PERI QuickSolve® aufgerufen werden kann.

 

Schalungslasten Rechner

  • PERI stellt mit dem „Schalungslasten Rechner“ dem Nutzer eine Applikation zur Verfügung, mit deren Hilfe die Ermittlung der maximalen Steiggeschwindigkeit oder des maximalen Frischbetondrucks gemäß DIN 18218:2010-01 und unter Berücksichtigung ausgewählter Wandschalungs- und Ankersysteme durchgeführt werden kann.

  • Grundlagen des Schalungslasten Rechners sind:

  • die Normen DIN 18218:2010-01, DIN 18202:2019-07 und DIN EN 206:2017-01;

  • die Leistungsdaten der Produktsysteme MAXIMO, TRIO und DOMINO Rahmenschalungen, wie sie den aktuellen Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuVs) für die Produktsysteme MAXIMO, TRIO und DOMINO Rahmenschalungen zu entnehmen sind; die hier genannten Dokumente werden dem Nutzer kostenlos auf Nachfrage unter apps-tools.service@peri.de zugesendet.

  • Die Einhaltung der Bestimmungen der Normen DIN 18218:2010-01, DIN 18202:2019-07 und EN 206:2017-01 durch den Nutzer werden für die Nutzung des Schalungslasten Rechners vorausgesetzt.

  • Vor Verwendung des Schalungslasten Rechners hat sich der Nutzer mit den Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuVs) zu den Produktsystemen MAXIMO, TRIO und DOMINO Rahmenschalungen sorgfältig vertraut zu machen. Die alleinige Zuhilfenahme der zur Verfügung gestellten Anwendung ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der MAXIMO, TRIO und DOMINO Rahmenschalungen Produktsysteme nicht ausreichend.

  • Vor Verwendung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen, welche durch den Schalungslasten Rechner ermittelt und/oder erstellt werden, hat sich der Nutzer mit den, in der Anwendung im Rahmen des Kapitels „Technische Information“ des Menüs „Einstellungen und Informationen“ unter Ziff. 1. – 3. bekanntgemachten, wichtigen Voraussetzungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Schalungslasten Rechners sorgfältig vertraut zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die wichtigen Voraussetzungen im Sinne des vorstehenden Satzes bei der Umsetzung der Ergebnisse und graphischen Darstellungen einzuhalten.

  • Mit dem Schalungslasten Rechner kann/können nur:

  • die maximale Steiggeschwindigkeit oder der maximale Frischbetondruck gemäß DIN 18218:2010-01 ermittelt werden;

  • die maximale Steiggeschwindigkeit ausgewählter Wandschalungs- und Ankersysteme für die Produktsysteme MAXIMO, TRIO und DOMINO Rahmenschalungen berücksichtigt werden.

  • Die vorstehend aufgelisteten Werte und Funktionalitäten des Schalungslasten Rechners sind ausschließlich für die Rahmenschalungen MAXIMO, TRIO und DOMINO möglich.

  • Werte anderer Produkte von PERI oder Drittanbietern können mit dem Schalungslasten Rechner nicht berechnet werden.

  • Mit dem Schalungslasten Rechner können keine Ergebnisse für geringe Steiggeschwindigkeiten (weniger als 0,5 m/h) berechnet werden.

  • Die Bereitstellung erfolgt als Web Anwendung, welche mit einem aktuellen Webbrowser aufgerufen werden kann. Eine genaue Auflistung, welche Browser aktuell unterstützt werden, ist auf der Website der genannten Anwendung verfügbar.

 

2        Portal

Das Portal hat, je nach vereinbartem Paket, den nachfolgend beschriebenen Umfang und die nachfolgend beschriebenen Verwendungszwecke sowie spezifischen Nutzungsvoraussetzungen. Ergänzend, jedoch lediglich nachrangig hierzu ergeben sich Umfang, Verwendungszwecke und Nutzungsvoraussetzungen des Portals aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Beschreibung des Portals unter https://www.peri.de/produkte/planungssoftware-apps-tools.html oder an der Stelle einer PERI-Website, auf der Sie den Portalzugriff bestellt haben.

2.1       Inhalte. Auf dem Portal stellt dem Nutzer Zugang zu Daten und Informationen („Inhalte“) zur Verfügung. Die Preise der unterschiedlichen Leistungspakete ergeben sich aus dem Produktdatenblatt.

2.2       Technische Dokumente, die in myPERI in anderer Sprache als Deutsch hinterlegt sind, sind lediglich Übersetzungen des deutschen Originaldokuments. Das Originaldokument basiert auf dem deutschen und Europäischen Recht (Produktsicherheitsgesetz / Maschinenrichtlinie) und Europäischen Normen (EUROCode). Für die Anwendung und Prüfung von PERI Produkten sind stets alle einschlägigen Normen und Gesetze zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf Unterlagen und Dokumente, die speziell für ein Land entwickelt und in dem Portal veröffentlicht wurden, gelten die für das jeweilige Land einschlägigen Vorschriften. Der Nutzer hat in jedem Fall die lokal einschlägigen Normen und Gesetze zu beachten.

2.3       Für in dem Portal veröffentlichte Videos finden folgende Bedingungen Anwendung. Für die Verwendung von PERI Produkten, insbesondere den in diesem Video gezeigten Produkten, sind vom Verwender die in den jeweiligen Staaten gültigen und einschlägigen Normen und Gesetze in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Die in diesem Video verwendeten Bild- und Tonaufnahmen sind Momentaufnahmen und stellen nicht den fertigen Endmontagezustand dar. Insbesondere Sicherheits- und Ankerdetails sind nicht als aussagekräftig, endgültig und korrekt anzusehen. Sicherheits- und Ankerdetails unterliegen der Gefährdungsbeurteilung des Verwenders. Im Video werden unter anderem Computergrafiken eingesetzt, die lediglich als Systemdarstellung zu verstehen sind; zur besseren Verständlichkeit sind solche Grafiken und die gezeigten Detaildarstellungen auf bestimmte Aspekte reduziert. Die möglicherweise in den in diesem Video gezeigten Sicherheitseinrichtungen müssen im Falle der Verwendung vom Verwender beachtet werden.

2.4       Der Verwender hat stets die jeweils gültigen Aufbau- und Verwendungsanleitungen („AuV“) der von ihm verwendeten PERI Produkte zu beachten. Die in diesen Videos dargestellten Systeme und Artikel sind gegebenenfalls nicht in jedem Land verfügbar. Sicherheitshinweise sowie Belastungsangaben sind vom Verwender genau zu beachten. Änderungen und Abweichungen bedürfen eines gesonderten statischen Nachweises durch den Verwender. Technische Änderungen, insbesondere solche, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehaltlich. Irrtum und Schreibfehler vorbehalten.

2.5       myPERI „Zeichnungen”. PERI stellt speziell für den Nutzer angefertigte und projektbezogene Zeichnungen im Portal („myPERI ‚Zeichnungen’“) dem Nutzer zur Ansicht und zum Download bereit. myPERI „Zeichnungen“ sind speziell für den Kunden angefertigt und beziehen sich stets auf ein Bauprojekt, das der Nutzer zu verwirklichen sucht.

2.6       myPERI „Zeichnungen“ sind gültig, wenn und solange sie im Online Portal myPERI von PERI eingestellt sind. myPERI „Zeichnungen“ werden ungültig, wenn sie aus dem Online Portal myPERI entfernt, für ungültig erklärt werden oder sie aus sonstigen Gründen im Online Portal myPERI für den Kunden nicht mehr aufrufbar sind.

2.7       Werden neue Versionen von bereits vorhandenen Versionen von myPERI „Zeichnungen“ im Portal eingestellt, so ersetzen die neuen Versionen die bisherigen Versionen. Mit der Einstellung einer neuen Version einer myPERI Zeichnung werden die bisherigen Versionen ungültig.

2.8       Soweit nicht zwingende rechtliche Vorschriften etwas Anderes erlauben, darf der Nutzer myPERI „Zeichnungen“ weder ändern noch zurückentwickeln, noch darf er Teile aus ihnen herauslösen. Durch den Nutzer veränderte myPERI „Zeichnungen“ sind ungültig.

2.9       Ist eine neue myPERI Zeichnung oder eine neue Version einer bestehenden myPERI Zeichnung im Portal von PERI eingestellt worden, teilt dies PERI dem Nutzer durch eine Info-E-Mail in der Regel innerhalb von 60 Minuten nach der Einstellung der neuen myPERI Zeichnung oder neuen Version einer bestehenden myPERI Zeichnung mit.

2.10     Mit dieser Option verschickt PERI generell keine Zeichnungen mehr zusätzlich per E-Mail oder Post an den Nutzer. Zeichnungen, die dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers mittels E-Mail oder Post an den Nutzer versandt werden, dienen lediglich der Information des Nutzers und sind unverbindlich. PERI hält sich dabei das Recht vor, die Kosten für den zusätzlichen Versand zu berechnen.

2.11     Technische Voraussetzungen

2.11.1        PERI Artikel im DWG-Format: DWG ist ein Entwurfsdaten-Format und findet in vielen Designumgebung (CAD) Anwendung. Bei Dateien mit der Erweiterung .dwg kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie mit AutoCAD-Softwareprodukten kompatibel sind und von gängigen CAD Systemen unterstützt werden.

2.11.2        Portal. Technische Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist das Vorhandensein von Internet Explorer 9 oder höher beim Nutzer. Das Portal wird als Cloud-basierte Software-as-a-Service bereitgestellt.

 

 

Anlage 3               Nutzungsrichtlinien für Administratoren und Eingeladene Nutzer

Hinweis für Unternehmenskunden:

Diese „Nutzungsrichtlinien für Administratoren und Eingeladene Nutzer“ sind lediglich ein Beispiel für Nutzungsrichtlinien allgemeiner Art. Sie sind nicht Teil der von PERI geschuldeten Leistungen und sind im Einzelfall vom Unternehmenskunden anzupassen.

 

1        Was ist der Geltungsbereich dieser Richtlinie?

1.1       Bestimmte Anwendungen und das Online Portal myPERI auf den Websites der PERI VERTRIEB DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG , Daimlerstraße 24-28, 89264 Weißenhorn, Deutschland („PERI“) und die PERI-Anwendungen in Download-Stores wie Apple AppStore oder Google PlayStore (jeweils eine „Anwendung“) werden von PERI betrieben und von uns [Firmierung und Firmensitz des Unternehmenskunden] („wir“, „uns“ oder „unser“) für Sie als Administrator („Administrator“) oder sonstiger Endnutzer („Eingeladener Nutzer“ oder „Sie“) zugänglich gemacht.

1.2       Diese Nutzungsrichtlinien für Administratoren und Eingeladene Nutzer („Richtlinie“) regeln die Nutzung Ihres Accounts für die Anwendungen und der darin bereitgestellten Funktionalitäten durch Sie. Bitte lesen Sie diese Richtlinie aufmerksam durch und unterlassen Sie die Nutzung des Accounts, falls Sie mit der Richtlinie nicht einverstanden sind.

1.3       PERI betreibt Ihren Account vorbehaltlich gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen PERI und uns. Wir benennen einen Administrator. Der Administrator initiiert E-Mail-Einladungen, um weiteren Endnutzern – den Eingeladenen Nutzern – Zugriff auf die von uns zur Nutzung bestellten Anwendungen einzuräumen. Wenn Sie unser Administrator sind oder eine solche E-Mail-Einladung erhalten haben, können Sie unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten auf die Anwendungen in dem von uns mit PERI vereinbarten Umfang zugreifen. Wir bzw. – im Falle eines Eingeladenen Nutzers – unser Administrator können den Umfang der Ihnen zur Verfügung stehenden Funktionalitäten der Anwendungen einschränken. Die Nutzung Ihres Accounts ist für Sie im Verhältnis zu PERI kostenfrei.

2        Welche Nutzungsrechte haben Sie?

2.1       Wir räumen Ihnen das weltweite, unentgeltliche, einfache, räumlich uneingeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Ihren Account, die Anwendungen, zu deren Nutzung wir Sie eingeladen haben, und die darauf zur Verfügung gestellten Funktionalitäten im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht räumen wir Ihnen für die Dauer der Laufzeit Ihres Accounts ein, die Ihnen weiter unten in dieser Richtlinie erläutert wird.

2.2       Als Administrator haben Sie insbesondere das Recht, Eingeladene Nutzer für den Zugriff auf die Anwendungen einzuladen. Hierbei haben Sie ausschließlich die Funktionalitäten der Anwendung zu verwenden und unterliegen den Beschränkungen durch die von uns mit PERI vereinbarten Paketgrößen.

2.3       Als Eingeladener Nutzer haben Sie insbesondere das Recht, die für Sie freigeschalteten Funktionalitäten der Anwendungen zu nutzen und, ausschließlich unter Verwendung etwaiger in den Anwendungen enthaltenen Exportfunktionen, Dateiexporte durchzuführen und exportierte Dateien zu speichern und im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns zu nutzen. Das Nutzungsrecht an exportierten Dateien gilt zeitlich unbeschränkt.

2.4       Eine weitergehende Nutzung Ihres Accounts ist, soweit nicht ausdrücklich in dieser Richtlinie vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet. Es ist Ihnen insbesondere nicht gestattet, den Ihren Nutzerzugang oder Inhalte der Anwendungen zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen, weiter zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zur Herstellung oder zum Betreiben eines Konkurrenzproduktes zu nutzen oder nutzen zu lassen oder anderweitig zu nutzen oder zu verwerten oder Dritten Zugang zu den Anwendungen zu verschaffen.

2.5       Das geistige Eigentum und sämtliche Urheberrechte an den Anwendungen und den darin enthaltenen Informationen, Konzepten, Arbeitsergebnissen und Verfahren verbleiben bei PERI.

3        Welche Rechte räumen Sie PERI an Ihren Nutzerinhalten ein?

Sie räumen PERI für die Laufzeit unseres Nutzungsverhältnisses mit PERI das einfache, unentgeltliche und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den von Ihnen im Rahmen Ihrer Nutzung der Anwendungen generierten Arbeitsergebnissen („Nutzerinhalte“) ein, das für die Leistungserbringung durch PERI gegenüber anderen Nutzern erforderlich ist. Dies beinhaltet u. a. das Recht, Ihre Nutzerinhalte zu speichern, zu bearbeiten und ihre Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren.

4        Welche Pflichten haben Sie?

4.1       Sie haben den Ihnen zugeordneten Nutzerzugang vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und alle Passwörter zu ändern, wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass unbefugte Dritte Zugang zu den Anwendungen und/oder Ihrem Account erhalten haben.

4.2       Sie sind verpflichtet, die Anwendungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass es Ihnen nicht erlaubt ist, Schwachstellen der Anwendungen, eines darunterliegenden Systems oder Netzwerks zu untersuchen, auszunutzen oder auszutesten oder deren Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen zu verletzen. PERI kann Ihre Nutzung der Anwendungen überwachen oder überprüfen, um zu kontrollieren, ob Sie die Anwendungen in dem zwischen uns und PERI vereinbarten Umfang nutzen.

4.3       Sie sind verpflichtet, jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von PERI betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von PERI unbefugt einzudringen.

5        Welche Laufzeit hat Ihr Account?

5.1       Sie können Ihren Account jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an PERI oder über eine etwaige in Ihrem Account vorhandene „Löschen“-Schaltfläche deaktivieren.

5.2       Sollten wir den begründeten Verdacht zur Annahme haben, dass Sie diese Richtlinie nicht einhalten, behalten wir uns vor, Ihren Zugang bis zur Behebung des Verstoßes zu deaktivieren und – im Fall eines wiederholten oder nicht wiedergutzumachenden Verstoßes – Ihren gesamten Account dauerhaft zu löschen.

5.3       Ihr Account besteht so lange fort, bis Sie Ihren Account deaktivieren, – im Falle eines Eingeladenen Nutzers – unser Administrator Ihren Account löscht, oder das Vertragsverhältnis zwischen uns und PERI, das sich auf Ihren Account bezieht, beendet ist – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt („Laufzeit Ihres Accounts“).

5.4       Nach Beendigung der Laufzeit Ihres Accounts wird Ihr Account deaktiviert und Sie können nicht mehr auf diesen oder die Anwendungen zugreifen.

5.5       Sofern Ihnen das gesetzliche Recht zusteht, Ihren Account außerordentlich zu kündigen, bleibt dieses Recht unberührt.

6        Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?

Für in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigte Eingeladene Nutzer und Administratoren gilt folgendes:

6.1       Wir sind der so genannte Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Anwendungen.

6.2       Wir informieren Sie in einer gesonderten Datenschutzerklärung im Detail darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten, wenn Sie die Anwendungen nutzen.